top of page

Werden Sie jetzt aktiv!

Testen Sie jetzt unsere smarte Cloud-Lösung und überzeugen Sie sich selbst, wie Sie schnell, unkompliziert und 100% gesetzeskonform das Hinweisgeberschutzgesetz in Ihrem Unternehmen umsetzen.

Erweiterbar um LkSG & KWG sowie sonstige Meldekanäle wie z.B. ESG

Externes, geschultes und flexibles Ombudsteam optional hinzubuchbar

Persönliche Ansprechpartner und Betreuung

100 % gesetzeskonform

Eingerichtet in nur wenigen Minuten

Der digitale Meldekanal von
whistle.law auf einen Blick

Autorenbildwhistle.law

Das Unternehmen in der Hosentasche

Aktualisiert: 27. Okt. 2023

Mitarbeitende, die nicht am Schreibtisch sitzen, ins Unternehmen einbinden – das ist der Anspruch von Flip. Jetzt hat die App eine sichere, gesetzeskonforme Hinweisgeberstelle integriert.

Was früher eine Menge Zeit und Papier brauchte, läuft heute in Unternehmen deutlich schneller, einfacher und ressourcenschonender. Statt in Aktenordnern und Listen zu wühlen oder das Schwarze Brett zu studieren, haben Mitarbeitende vom Schreibtisch aus über ihre Computer einfachen Zugriff auf Zeiterfassung, Dienstpläne, Nachrichten im Intranet oder auch den Speiseplan in der Betriebskantine. Aber was ist mit denjenigen, die eben nicht am Schreibtisch arbeiten, sondern in der Produktion, im Handel, der Gastronomie oder im Krankenhaus? Was ist mit den Menschen, die im Job unterwegs sind und entweder keinen Computer, kein Netz oder weder das eine noch das andere haben?







Digitale Schnittstelle zum Unternehmen


Genau für sie wurde „Flip“ entwickelt: Die App richtet sich speziell an jene, die nicht am Schreibtisch sitzen und dennoch an der digitalen Kommunikation im Unternehmen teilnehmen müssen und wollen. Zum Beispiel die 18.000 Mitarbeitenden einer deutschlandweiten Baumarktkette – die auch dann erreichbar sind, wenn sie gerade ein Regal auffüllen, einen Lastwagen entladen oder einen Kunden beraten. Oder der Baustoffhersteller, dessen 1100 Mitarbeitende die Flip-App über 15 Länder hinweg verbindet. Sie alle haben ihr ganzes Unternehmen quasi immer bei sich, in der Jacke, der Hosentasche – oder wo sie eben ihr Smartphone verstauen.


Die Stuttgarter Flip GmbH hat alle Vorteile auf ihrer Seite, die eine App bietet: Sie ist kompatibel mit den Smartphone-Betriebssystemen iOS und Android und kann damit theoretisch von Milliarden Menschen genutzt werden. Sie bietet eine ganze Reihe von Funktionen wie Zugang zum Intranet, Abbildung des Schichtwechsels und vieler Human-Resources-Prozesse, die bisher analog abliefen. Wie für eine Smartphone-App typisch, kann Flip einfach mit Updates und neuen Funktionen versorgt werden.



Mitarbeiter-App mit Hinweisgeberlösung


Neu hinzugekommen ist jetzt eine Hinweisgeberstelle. Früher haben Unternehmen Hinweisgeberstellen in Form von Briefkästen angeboten oder als Mailaccount. Praktischer, sicherer und vor allem garantiert anonym ist ein System aber erst, wenn die Hinweisgeberstelle digital erreichbar ist, ohne dass die Absendenden durch ihre Mailadressen identifizierbar sind. Denn kein Mitarbeitende will auf Missstände im Unternehmen hinweisen, wenn er hinterher Repressalien befürchten muss.

Die cloudbasierte digitale Lösung über die Flip-App im Smartphone des Mitarbeiters bietet auch den Rückkanal: Das Unternehmen kann auf den anonym eingerichteten Hinweis mit einer Rückfrage reagieren, ohne die Anonymität zu gefährden – eine Möglichkeit, die herkömmliche Systeme nicht bieten. Flip eignet sich als Bindeglied zu allen Mitarbeitenden, die eigentlich gar keine digitale Schnittstelle zu ihrem Unternehmen haben. Die Integration der Hinweisgeberstelle in der Cloud ist sehr einfach ließ sich so über einen Hyperlink in Flip einbinden.

Lesen Sie den gesamten Artikel hier: Zum Artikel

0 Ansichten

Newsletter

in unserem exklusiven Newsletter halten wir Sie rund um das Thema Hinweisgeberschutz, das Kreditwesengesetz, das

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und das Thema Ombudstätigkeit auf dem Laufenden! Erhalten Sie exklusive Insider-Infos, hilfreiche Tipps und spannende Inhalte direkt in Ihrem Posteingang.
 

Webinare

Nehmen Sie an einem unserer kostenfreien, interaktiven Webinare teil und informieren Sie sich darüber worauf Unternehmen, Organisationen und Kommunen bei den gesetzlichen Neuregelungen dringend achten müssen.




 

Bleiben Sie informiert!

Sie haben noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns von Ihnen zu hören und besprechen gerne individuelle Lösungen zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes in Ihrer Organisation.

bottom of page