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DIENSTAG

JEDEN

11:00 Uhr

Online

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WEBINAR

Hinweisgeberschutzgesetz – schlank und einfach umgesetzt: Was Unternehmen jetzt tun müssen

Immer Dienstags, 11:00-12:00 Uhr

Am 2. Juli 2023 ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Unternehmen müssen noch in diesem Jahr interne Meldekanäle zum Schutz von hinweisgebenden Personen einrichten. Für Unternehmen ab 250 Beschäftigten sowie den öffentlichen Sektor ab 50 Beschäftigten gilt die Pflicht bereits seit Inkrafttreten. Unternehmen von 50 bis 249 Beschäftigten haben etwas mehr Zeit bis 17. Dezember 2023. Wer keinen Meldekanal einrichtet oder Fehler in der Umsetzung begeht, riskiert hohe Bußgelder von bis zu 50.000 EUR. In diesem Webinar erfahren betroffene Unternehmen von Manuel Renz, Enterprise Account & Partner Manager bei whistle.law, die rechtlichen Hintergründe und was sie jetzt konkret tun müssen. Zugleich erhalten Sie eine Anleitung an die Hand, wie Sie die komplexen Vorgaben einfach, schlank und rechtssicher erfüllen können. Im Anschluss steht Manuel Renz für Ihre Fragen zur Verfügung.

JEDEN

DONNERSTAG

Online

14:00 Uhr

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WEBINAR

Hinweisgeberschutzgesetz – schlank und einfach umgesetzt: Was Kommunen jetzt tun müssen

Immer Donnerstags, 14:00-15:00 Uhr

Am 2. Juli 2023 ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Unternehmen müssen noch in diesem Jahr interne Meldekanäle zum Schutz von hinweisgebenden Personen einrichten. Für Unternehmen ab 250 Beschäftigten sowie den öffentlichen Sektor ab 50 Beschäftigten gilt die Pflicht bereits seit Inkrafttreten. Unternehmen von 50 bis 249 Beschäftigten haben etwas mehr Zeit bis 17. Dezember 2023. Wer keinen Meldekanal einrichtet oder Fehler in der Umsetzung begeht, riskiert hohe Bußgelder von bis zu 50.000 EUR. In diesem Webinar erfahren betroffene Kommunen on Manuel Renz, Enterprise Account & Partner Manager von whistle.law, die rechtlichen Hintergründe und was sie jetzt konkret tun müssen. Zugleich erhalten Sie eine Anleitung an die Hand, wie Sie die komplexen Vorgaben einfach, schlank und rechtssicher erfüllen können. Im Anschluss steht Manuel Renz für Ihre Fragen zur Verfügung.

WEBINAR ON DEMAND

Online

WEBINAR ON DEMAND

Hinweisgeberschutzgesetz – schlank und einfach umgesetzt: Webinar mit Johannes Jakob zum neuen Gesetz

Am 2. Juli 2023 ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Unternehmen und Kommunen müssen noch in diesem Jahr interne Meldekanäle zum Schutz von hinweisgebenden Personen einrichten. Für Unternehmen ab 250 Beschäftigten sowie den öffentlichen Sektor ab 50 Beschäftigten gilt die Pflicht bereits seit Inkrafttreten. Unternehmen ab 50 Beschäftigten sind seit dem 17. Dezember 2023 dazu verpflichtet, das Gesetz umzusetzen. Wer keinen Meldekanal einrichtet oder Fehler in der Umsetzung begeht, riskiert hohe Bußgelder von bis zu 50.000 EUR. In diesem Webinar On Demand erfahren betroffene Unternehmen von Johannes Jakob, CEO & Co-Founder von whistle.law, die rechtlichen Hintergründe und was sie jetzt konkret tun müssen. Zugleich erhalten Sie eine Anleitung an die Hand, wie Sie die komplexen Vorgaben einfach, schlank und rechtssicher erfüllen können.

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