DIENSTAG
JEDEN
11:00 Uhr
Online
WEBINAR
Hinweisgeberschutzgesetz – schlank und einfach umgesetzt: Was Unternehmen jetzt tun müssen
Immer Dienstags, 11:00-12:00 Uhr
Am 2. Juli 2023 ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Unternehmen müssen noch in diesem Jahr interne Meldekanäle zum Schutz von hinweisgebenden Personen einrichten. Für Unternehmen ab 250 Beschäftigten sowie den öffentlichen Sektor ab 50 Beschäftigten gilt die Pflicht bereits seit Inkrafttreten. Unternehmen von 50 bis 249 Beschäftigten haben etwas mehr Zeit bis 17. Dezember 2023. Wer keinen Meldekanal einrichtet oder Fehler in der Umsetzung begeht, riskiert hohe Bußgelder von bis zu 50.000 EUR. In diesem Webinar erfahren betroffene Unternehmen von Manuel Renz, Enterprise Account & Partner Manager bei whistle.law, die rechtlichen Hintergründe und was sie jetzt konkret tun müssen. Zugleich erhalten Sie eine Anleitung an die Hand, wie Sie die komplexen Vorgaben einfach, schlank und rechtssicher erfüllen können. Im Anschluss steht Manuel Renz für Ihre Fragen zur Verfügung.
JEDEN
DONNERSTAG
Online
14:00 Uhr
WEBINAR
Hinweisgeberschutzgesetz – schlank und einfach umgesetzt: Was Kommunen jetzt tun müssen
Immer Donnerstags, 14:00-15:00 Uhr
Am 2. Juli 2023 ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Unternehmen müssen noch in diesem Jahr interne Meldekanäle zum Schutz von hinweisgebenden Personen einrichten. Für Unternehmen ab 250 Beschäftigten sowie den öffentlichen Sektor ab 50 Beschäftigten gilt die Pflicht bereits seit Inkrafttreten. Unternehmen von 50 bis 249 Beschäftigten haben etwas mehr Zeit bis 17. Dezember 2023. Wer keinen Meldekanal einrichtet oder Fehler in der Umsetzung begeht, riskiert hohe Bußgelder von bis zu 50.000 EUR. In diesem Webinar erfahren betroffene Kommunen on Manuel Renz, Enterprise Account & Partner Manager von whistle.law, die rechtlichen Hintergründe und was sie jetzt konkret tun müssen. Zugleich erhalten Sie eine Anleitung an die Hand, wie Sie die komplexen Vorgaben einfach, schlank und rechtssicher erfüllen können. Im Anschluss steht Manuel Renz für Ihre Fragen zur Verfügung.
WEBINAR ON DEMAND
Online
WEBINAR ON DEMAND
Hinweisgeberschutzgesetz – schlank und einfach umgesetzt: Webinar mit Johannes Jakob zum neuen Gesetz
Am 2. Juli 2023 ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Unternehmen und Kommunen müssen noch in diesem Jahr interne Meldekanäle zum Schutz von hinweisgebenden Personen einrichten. Für Unternehmen ab 250 Beschäftigten sowie den öffentlichen Sektor ab 50 Beschäftigten gilt die Pflicht bereits seit Inkrafttreten. Unternehmen ab 50 Beschäftigten sind seit dem 17. Dezember 2023 dazu verpflichtet, das Gesetz umzusetzen. Wer keinen Meldekanal einrichtet oder Fehler in der Umsetzung begeht, riskiert hohe Bußgelder von bis zu 50.000 EUR. In diesem Webinar On Demand erfahren betroffene Unternehmen von Johannes Jakob, CEO & Co-Founder von whistle.law, die rechtlichen Hintergründe und was sie jetzt konkret tun müssen. Zugleich erhalten Sie eine Anleitung an die Hand, wie Sie die komplexen Vorgaben einfach, schlank und rechtssicher erfüllen können.