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Wem wir behilflich sein können

Als Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut fallen Sie unter das Kreditwesengesetz (KWG). 

Die Anforderungen an das Risikomanagement und die interne Revision sind speziell – je nach Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt Ihrer Geschäftstätigkeit. Sie kennen die Pflicht, einen Prozess für das Beschwerdemanagement einzurichten. So können Ihre Mitarbeitenden unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität Verstöße melden gegen

 

  • aufsichtsrechtliche Vorschriften des Kreditwesengesetzes

  • sonstige aufsichtsrechtliche Vorschriften (u.a. Insiderhandel, Marktmissbrauch, Wertpapierhandel)

  • interne Richtlinien oder Vorgaben zur internen Umsetzung aufsichtsrechtlicher Vorschriften, die Ihr KWG-Unternehmen für sich und seine Mitarbeitenden selbst aufsetzt sowie

  • strafrechtlich relevante Handlungen innerhalb Ihres KWG-Unternehmens

Kreditwesengesetz und Hinweisgeberschutzgesetz – die neue Liaison

Was jetzt neu und möglich ist

In Ihrem KWG-Unternehmen ist die Einrichtung eines Prozesses für das Beschwerdemanagement inzwischen Standard.

Was neu ist: Lagern Sie Ihr Beschwerdemanagement ab sofort auf die Cloud-basierte Lösung whistle.law aus! Verbinden  Sie das System gleich mit dem Hinweisgeberschutz!

Wie das funktioniert? Kontaktieren Sie uns, wir richten Ihnen eine Demoversion ein.

Nutzen Sie das Baukastenprinzip

a) Die Basis:

Wenn es um aufsichtsrechtliche Vorschriften und das Kreditwesengesetz geht, sind potenzielle Verstöße über das KWG-Beschwerdemanagementsystem zu melden.

b) Das Baukastensystem:

Der Meldekanal nach dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz 

  • ergänzt das KWG-Beschwerdemanagement, z.B. im sachlichen Anwendungsbereich

  • erweitert die Möglichkeit zur Abgabe von Meldungen über rein aufsichtsrechtliche Verstöße, z.B. in den Bereichen Korruption, Geldwäsche, Umwelt- oder Verbraucherschutz.

  • ermöglicht bei den Vorgaben zum Umgang mit einer Meldung und beim persönlichen Anwendungsbereich deutliche Erweiterungen

Erweitern Sie Ihren Meldekanal

Ab sofort können Sie KWG-Meldungen

unkompliziert, praktisch und digital ermöglichen

zusätzlich dem Hinweisgeberschutz nachkommen

alles praktisch aus einer Hand anbieten

Nutzen Sie whistle.law, um Ihren Verpflichtungen nachzukommen und es sich selbst einfacher zu machen. Möglich wird das mit zwei separaten Eingabemasken auf identischer Nutzeroberfläche.
 

  • Welcher Verstoß wurde beobachtet?

  • In welchen Themenbereich fällt ein Verstoß?

  • Der Vorfallwird kurz beschrieben und anonym gemeldet.

  • Das passiert entweder im Rahmen des Kreditwesengesetzes oder des Hinweisgeberschutzgesetzes.

  • Der Whistleblower verwendet den entsprechenden Meldekanal.

Alles aus einer Hand

Nutzen Sie die Vorteile der kombinierten Cloud-Lösung. Holen Sie sich einen professionellen Partner an die Seite. Mit whistle.law vereinfachen Sie die Prozesse und entlasten Ihre internen Abläufe.
 

Übrigens: Es genügt ein internes Informationsschreiben oder eine Richtlinie, mit der Sie Ihre Belegschaft informieren. Der Inhalt: Das KWG-Beschwerdemanagement läuft zukünftig über whistle.law und der Meldekanal im Zuge des Hinweisgeberschutzes  steht hier auch zur Verfügung.

Rechtlich einwandfrei: Sie haben sich entscheiden, das KWG-Beschwerdemanagementsystem nicht mehr intern, sondern von einem Dritten betreuen zu lassen? Gemäß § 25b KWG ist eine solche Auslagerung erlaubt.

Kredit- und Finanzinstitute gehören zu den Risikobranchen. Daher betreiben KWG-Unternehmen in der Regel einen großen Aufwand, um aufsichtsrechtlich einwandfrei zu agieren. In den Prozessen soll sichergestellt werden, dass Verstöße gar nicht erst entstehen.

Als Unternehmen in der Kredit- und Finanzbranche kennen Sie Ihre Pflichten – erweitern Sie jetzt den Anwendungsbereich um das Hinweisgeberschutzgesetz!.

Kontrolle ist gut

Auslagerung leicht gemacht

Wer das KWG-Beschwerdemanagement auslagern will, sieht sich mit hohen Auflagen konfrontiert. Die BaFin als Aufsichtsbehörde prüft und kontrolliert die Einhaltung der Rahmenbedingungen. Zu dem Unternehmen, auf das Sie auslagern, haben Sie eine Risikoanalyse durchzuführen.
 

Wir orientieren uns an Ihrer Situation! Legen Sie fest, wie wir Ihren Bedürfnissen an das Risikomanagement gerecht werden. Um Datenschutz und Sicherheit kümmern wir uns ebenfalls.
 

Welche weitreichenden Prüf- und Kontrollrechte Sie gegenüber whistle.law haben möchten, vereinbaren und dokumentieren wir individuell. Welche Voraussetzungen die BaFin stellt, können Sie hier nachlesen:
 

BaFin Merkblatt:


Orientierungshilfe zu Auslagerungen an Cloud-Anbieter, Stand: November 2018

und

BaFin Rundschreiben 10/2017 (BA):


Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT (BAIT), Stand: 16. August 2021

Wir erfüllen alle Voraussetzungen! Unsere Cloud-basierte Lösung whistle.law ist „made and hosted in Germany“, DSGVO-konform und nach DIN 27001 zertifiziert.


Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite!

Wir geben Ihnen ein einfaches Tool an die Hand, um das KWG- Beschwerdemanagementsystem PLUS das Hinweisgeberschutzgesetz schnell und effizient umzusetzen.

Testen Sie unser System! Vereinbaren Sie heute noch ein unverbindliches Beratungsgespräch!

nehmen wir Ihnen viel Aufwand ab

ermöglichen wir Ihnen einen effizienten Umgang mit Meldungen

werden die Folgemaßnahmen auf Grundlage der eingetroffenen Meldungen umgesetzt

werden Hinweise schnell, umfassend und korrekt bearbeitet.

Das KWG-Beschwerdemanagementsystem ist Ihre wichtige Basis. Decken Sie jetzt gleichzeitig das Hinweisgeberschutzgesetz ab! Als kombinierte Lösung eignet sich whistle.law hervorragend als Tool auf Ihrer Webseite.
 

  • Haben Sie das KWG-Beschwerdemanagementsystem bisher selbst betreut?

  • Überlegen Sie nun, das Meldewesen rund um den Hinweisgeberschutz auszulagern?
     

Vertrauen Sie uns beide Themen an! Mit unserer zertifizierten und datenschutzkonformen Lösung

Die Kombination als ideale Lösung

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