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Buchen Sie eine Ombudsperson

Sie wollen sich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren? Dem Hinweisgeberschutz nachkommen, ohne eigene personelle und zeitliche Ressourcen dafür aufzubringen? Dann nutzen Sie unseren Rundumservice! Wir stellen Ihnen ein Ombudsteam zur Verfügung. Dieses koordiniert den einwandfreien Umgang mit eingehenden Hinweisen.

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Wie betreiben Sie Ihre
interne Meldestelle optimal
im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes?

Die Vergabe der Aufgaben rund um den Hinweisgeberschutz an eine externe Stelle bringt für Sie entscheidende Vorteile. Hinweise müssen ernsthaft und gesetzeskonform behandelt werden. Oft bedarf es einer Expertise, die im Unternehmen nicht vorhanden, oder mit teuren Schulungen für Mitarbeiter verbunden ist. Unsere Ombudspersonen nehmen Hinweise auf und kümmern sich aktiv um den gesetzeskonformen Umgang.

 

Erfahren Sie mehr über unseren Ombudsservice in diesem Video!

Herausforderungen für unsere Kunden

Darf ich an Externe outsourcen? Sorge, dass die Tätigkeit möglicherweise nicht rechtskonform an Externe ausgesondert werden kann.

Beachtung gesetzlicher Änderungen und Neuerungen Gesetzliche Änderungen, neue Rechtsprechungen und Empfehlungen von Aufssichtsbehörden müssen am laufenden Band berücksichtigt werden.

Verhinderung möglicher Interessenkonflikte. Die Integration einer Ombudsperson im Rahmen des Hinweisgeberschutzsystems erfordert viel Organisation. Bei einer internen Besetzung dieser Position dürfen keinerlei Interessenskonflikte entstehen. Die Vermeidung von Interessenskonflikten ist in vielen Fällen sehr schwierig.

Zeitaufwand und Hinweisgebermeldungen sind nicht konstant.

Ein Ansturm an Meldungen ist jederzeit möglich und erfordert Handungsbedarf. Personalausfall oder ein erhöhtes Arbeitsaufkommen kann schnell zur Überforderung werden.  

Ängste vor Versäumnissen und möglichen Bußgeldern. Mögliche Fristversäumnisse können juristische Folgen haben. Dieser Druck macht vielen Unternehmen Sorgen.

Hinweise müssen ernsthaft und gesetzeskonform behandelt werden. Oft bedarf es einer Expertise, die im Unternehmen nicht vorhanden, oder mit teuren Schulungen für Mitarbeiter verbunden ist.

Unsere Ombudspersonen...

nehmen Hinweise auf und kümmern sich aktiv um gesetzeskonformen Umgang.

stellen die Einhaltung aller gesetzlichen Fristen sicher und minimieren das Risiko möglicher Bußgelder. 

Ihr Team wird gezielt und lediglich bei Bedarf involviert.

Als externer und unabhängiger Ansprechpartner bringen wir die Expertise vollumfänglich mit. Da wir nicht in ihrem Unternehmen als Angestellte agieren, werden potentielle Interessenskonflikte gänzlich ausgeschlossen.

sind immer auf dem aktuellen Stand der relevanten Gesetze und integrieren mögliche gesetzlichen Änderungen schnell in alle Abläufe.

Die Betrauung eines externen, professionellen Dienstleisters mit den Aufgaben der internen Meldestelle (sog. Ombudstätigkeit) ist vom Gesetz sogar ausdrücklich möglich und vorgesehen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Verlassen Sie sich darauf! Sie und Ihr Team werden gezielt und lediglich bei Bedarf involviert. Das spart bei der Bearbeitung der Hinweise viel Zeit.

Übrigens: Die Betrauung eines externen, professionellen Dienstleisters mit den Aufgaben der internen Meldestelle (sog. Ombudstätigkeit) ist vom Gesetz sogar ausdrücklich möglich und vorgesehen.

nehmen Hinweise auf und kümmern sich aktiv um gesetzeskonformen Umgang

sind immer auf dem aktuellen Stand der relevanten Gesetze und integrieren mögliche gesetzlichen Änderungen schnell in alle Abläufe

stellen die Einhaltung aller gesetzlichen Fristen sicher

Minimieren das Risiko gegen geltendes Recht zu verstoßen und Bußgelder zu vermeiden

bearbeiten anonymisierte und nichtanonymisierte Hinweise und ermöglichen damit eher rechtzeitige Handlungsoptionen bei Missständen 

Eine Ombudsperson steht als externer und unabhängiger Ansprechpartner zur Verfügung. Die Vergabe der Aufgaben rund um den Hinweisgeberschutz an eine externe Stelle bringt für Sie entscheidende Vorteile. 

Unsere Ombudspersonen:​

Ombudstätigkeit - umfassend und korrekt

nehmen Hinweise auf und kümmern sich aktiv um gesetzeskonformen Umgang

sind immer auf dem aktuellen Stand der relevanten Gesetze und integrieren mögliche gesetzlichen Änderungen schnell in alle Abläufe

stellen die Einhaltung aller gesetzlichen Fristen sicher

Minimieren das Risiko gegen geltendes Recht zu verstoßen und Bußgelder zu vermeiden

bearbeiten anonymisierte und nichtanonymisierte Hinweise und ermöglichen damit eher rechtzeitige Handlungsoptionen bei Missständen 

Unsere Ombudspersonen kümmern sich professionell um Ihren Hinweisgeberschutz. 

Kompetenz unserer Ombudspersonen

Um Hinweise entgegenzunehmen und zu bearbeiten, braucht es eine geeignete Ombudsperson. Diese

hat fachlich einschlägige Erfahrung

geht mit Informationen vertraulich um

dokumentiert ihre Tätigkeit lückenlos

ist weisungsungebunden

verantwortet den Prozess ganzheitlich organisatorisch, aber nur begrenzt inhaltlich

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns! Wir beantworten gerne Ihre Fragen und besprechen mit Ihnen die individuelle Obudstätigkeit für Ihr Unternehmen.

Servicepakete und Kosten

Die Übernahme der Ombudstätigkeit stellen wir Ihnen in einem Basispaket zur Verfügung. Dieses beinhaltet die

Absprachen zu Themengebieten und Mitwirkungspflichten

Einrichtung der zugebuchten Ombudspersonen ihrer whistle.law Cloud-Lösung

Die Ombudsperson führt für sie alle für sie gesetzlich möglichen Tätigkeiten im Rahmen des Hiwneisgeberschutzes durch:

Erstbewertung und Bearbeitung eingehender Hinweise, Analysen von Sachverhalten und Einleitung erforderlicher Schritte, Empfehlungen bei Handlungserforderlichkeiten im Unternehmen, Fristewahrungen

Das Paket enthält einen konkreten Stundenumfang für die Arbeitsstunden der Ombudsperson und richtet sich nach Ihrer Unternehmensgröße

Zusätzliche Leistungen rechnen wir aufwandsabhängig ab. Die Zeiten werden lückenlos erfasst und die Tätigkeiten dokumentiert. Bei der Abrechnung erfolgt kein Bezug zu einzelnen Fällen. Fragen Sie uns hierzu gerne persönlich.

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