Frédéric Bierbrauer, CSO & Co-Founder von whistle.law im Interview mit Ronald Arndt
von Hotel Collective.
Für die aufmerksamen Zuhörer: zum Zeitpunkt der Aufnahme waren noch andere Parameter im Gesetz angedacht. Das Inkrafttreten hat sich auf 2. Juli 2023 verschoben und das angesprochene Bußgeld für das Nicht-Bereitstellen eines Meldekanals wurde nicht halbiert, sondern blieb tatsächlich bei 20.000 EUR.