Bereits am 12. Mai hat der Bundesrat dem neu vorgelegten Gesetzentwurf zum Schutz von hinweisgebenden Personen zugestimmt. Am 2. Juni wurde das neue Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt damit am 2. Juli 2023 in Kraft!
Was müssen Unternehmen jetzt tun?
Sie sind verpflichtet, einen entsprechenden internen Meldekanal einzurichten.
Für Unternehmen ab 250 Beschäftigten gilt die Pflicht mit Inkrafttreten des Gesetzes.
Unternehmen ab 50 Beschäftigten haben bis Mitte Dezember 2023 etwas mehr Zeit für die Umsetzung.
Ordnungswidrigkeiten werden 6 Monate nach Inkrafttreten verfolgt und mit Bußgeldern bis zu 50.000 EUR für die Geschäftsführung versehen.
Worum geht es im Gesetz?
Hinweisgebende Personen in Unternehmen und Behörden sollen durch interne und externe Meldestellen auf Missstände und Verstöße hinweisen können.
Wie stellen Unternehmen sich jetzt in Kürze rechtssicher auf?
Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung Ihres individuellen Meldekanals:
schlank und einfach in der Cloud mit nur wenigen Klicks
optional anonymisierbar und Auswahl aller EU-Sprachen!
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Denken Sie auch daran, dass die Hinweise gesetzeskonform bearbeitet werden müssen. Unsere Ombudspersonen stehen für Sie bereit