Hinweisgeberschutz in Kommunen – ein Praxisbeispiel
- whistle.law
- 2. Mai 2023
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Auch Kommunen müssen den Schutz von Whistleblowern garantieren und entsprechende Meldestellen einrichten. Dabei nimmt die Stadt Frankfurt eine Vorreiterrolle in Deutschland ein: Bereits seit Mitte Januar gibt es eine Hinweisgeberstelle im „Referat für Antikorruption und Hinweisgeber“. Denn die Bürgermeisterin Nargess Eskandari-Grünberg räumt dem Schutz von Menschen, die Hinweise geben, einen hohen Stellenwert ein: „Missstände innerhalb der Stadtverwaltung können nun über sichere Kanäle ohne Sorge um die eigene Person übermittelt werden. Und die Hinweisgeberstelle muss und wird daraufhin tätig werden.“
Die „EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ wurde bereits im Oktober 2019 verabschiedet. Auch wenn die Umsetzung in deutsches Recht noch etwas aufs ich warten lässt, hat die Mainmetropole als eine der ersten Kommunen in Deutschland die EU-Richtlinie umgesetzt und sich um die Einrichtung der Hinweisgeberstelle gekümmert.

Besonderheiten für Kommunen und kommunale Verbände
Dass das keinesfalls voreilig ist, stellt Dr. Christian Badura, Legal Counsel und Co-Founder von whistle.law, deutlich heraus: „Der öffentliche Sektor ist bereits durch die Hinweisgeberschutzrichtlinie der EU zur Einrichtung interner Meldestellen verpflichtet. Diese unmittelbare Einrichtungspflicht erfasst Kommunen und kommunale Verbände.“ Nach dem aktuellen Gesetzgebungsstand müssen Institutionen mit einer Beschäftigtenzahl von mehr als 50 Personen eine interne Meldestelle einrichten. Bei einer Zahl von 50 bis 249 Beschäftigten gilt für den privaten Sektor eine Übergangsphase zur Umsetzung bis zum 17. Dezember 2023. Diese trifft auf den öffentlichen Sektor nicht zu.
Für Kommunen und kommunale Verbände sieht der aktuelle Gesetzentwurf allerdings auch eine Erleichterung vor: Die Bundesländer können in ihren jeweiligen Landesgesetzen vorsehen, dass Kommunen und kommunale Verbände mit weniger als 10.000 Einwohnern von der Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen befreit werden.
Externe Dienstleister und Ombudspersonen
Wer eine interne Meldestelle einrichten muss, kann die Aufgabe auch auf externe Dienstleister oder Ombudspersonen übertragen. In der Regel kommen dafür Personen in Betracht, die einer gesetzlichen oder berufsrechtlichen Verschwiegenheit unterliegen. Hierzu zählen unter anderem Rechtsanwälte, Steuerberater, Datenschutzbeauftragte sowie regelmäßig auch Anbieter von Meldeplattformen. Eine Übertragung hat mehrere Vorteile: So befasst sich eine Meldestelle mit sensiblen Themen, für deren Bearbeitung viel Wissen und Erfahrung erforderlich sind. Gerade in der ordnungsgemäßen Handhabung von sensiblen Daten haben externe Dienstleister einen deutlichen Wissens- und Erfahrungsvorsprung.
Kampf gegen Missstände
In Frankfurt wurde beim Thema Meldekanal auf eine interne Lösung gesetzt: Wenn jemand von meldungswürdigen vergangenen oder geplanten Handlungen erfährt, kann er sich persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail bei der Hinweisgeberstelle melden. Diese Meldung wird dann intern und möglicherweise auch durch Polizei und Staatsanwaltschaft sorgfältig geprüft. Wenn sich der Verstoß bestätigt, werden Folgemaßnahmen ergriffen, unter anderem arbeits- und dienstrechtlicher Art. Die möglichen Verstöße sind dabei vielfältig: Konkret geht es um Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Mindestlohngesetz, Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie Aufklärungs- und Auskunftspflichten gegenüber Organen der Betriebsverfassung. Insgesamt will die Stadt Frankfurt durch die Hinweisgeberstelle den Kampf gegen potenzielle Missstände innerhalb der Stadtverwaltung stärken.Lesen Sie hier den gesamten Beitrag:Zum Beitrag