Seit Juli ist das Hinweisgeberschutzgesetz nun in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung einer internen Meldestelle zum Schutz von hinweisgebenden Personen. Personen, die auf Missstände hinweisen wollen, sollen so vor Repressalien geschützt werden. Dabei haben hinweisgebende Personen die Wahl, ob sie sich an eine interne oder externe Meldestelle wenden.
Eine der externen Meldestellen ist die neue Meldestelle des Bundes, die beim Bundesamt für Justiz angesiedelt ist. Seit Inkrafttreten des Gesetzes sind dort laut Auskunft des Ministeriums an die Deutsche Presse-Agentur bis Mitte September 113 Hinweise eingegangen. 113 Personen wandten sich also lieber an eine behördliche Stelle, als den Missstand innerhalb ihres Unternehmens zu melden. War noch kein interner Meldekanal vorhanden? War er der hinweisgebenden Person nicht bekannt? Oder war er nicht vertrauenswürdig genug für die interne Abgabe der Meldung? In jedem Fall haben die betroffenen Unternehmen die Chance verpasst, bestehende Missstände zunächst intern zu regeln und abzustellen.
Nutzen Sie die Chancen!
Nutzen Sie die Chancen, die das neue Hinweisgeberschutzgesetz für Ihr Unternehmen bietet und richten Sie einen vertrauenswürdigen, schlanken und niederschwelligen Meldekanal für Ihre Beschäftigten ein.
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