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Gesetzgebungsstand zum Hinweisgeberschutzgesetz (Stand: Mai 2023)

Aktualisiert: 27. Okt. 2023

Der Bundestag hat am 29. September in 1. Lesung über den als Drucksache 20/3442 eingebrachten Gesetzesentwurf zum Hinweisgeberschutz beraten.Das Hinweisgeberschutzgesetz soll drei Monate nach Verkündung in Kraft treten. Mit dem Inkrafttreten wird zum Jahreswechsel oder spätestens im ersten Quartal 2023 gerechnet.

UPDATE: Nachdem der Bundesrat am 10. Februar 2023 dem am 16. Dezember 2022 im Bundestag beschlossenen Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes seine Zustimmung versagt hatte, haben Bundestag und Bundesrat nun am 11./12. Mai 2023 das lang ersehnte Hinweisgeberschutzgesetz in Form der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BGBl. Teil I Nr. 140 2023) beschlossen. Nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 02. Juni 2023 tritt das Gesetz innerhalb eines Monats, d.h. am 02. Juli 2023, in Kraft.

Wenn Sie mehr zum aktuellen Gesetzgebungsstand sowie zu den eingearbeiteten Änderungen erfahren möchten, lesen Sie unseren Blog-Beitrag zum aktuellen Gesetzgebungsstand. Was ist das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz? Dieser Gesetzentwurf ist die längst überfällige Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Whistleblower- bzw. Hinweisgeberschutzrichtlinie).


Der Gesetzesentwurf zum Hinweisgeberschutz regelt den Schutz natürlicher Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangen und diese unter Wahrung der Vertraulichkeit einer hierfür eingerichteten internen oder externen Meldestelle mitteilen (der Hinweisgeber bzw. Whistleblower). Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Hinweisgeber vor Repressalien wie Abmahnung, Mobbing oder Versagung einer Beförderung. Die Hinweise werden von den Meldestellen geprüft und angemessene Folgemaßnahmen ergriffen.


Eine positive Fehlerkultur

Wie Bundesjustizminister Marco Buschmann, FDP, am 29. September in einem Beitrag veröffentlichte, geht es beim Hinweisgeberschutzgesetz um eine wichtige Voraussetzung für nachhaltigen Erfolg: eine positive Fehlerkultur. Versäumnis der Vorgängerregierung Der Entwurf dient der Umsetzung der Hinweisgeberrichtlinie. Die Richtlinie war bis zum 17. Dezember 2021 in den Mitgliedstaaten umzusetzen. Bereits die Vorgängerregierung hätte das Gesetz beschließen müssen. Das Bundesministerium der Justiz hatte bereits im Dezember 2020 einen entsprechenden Referentenentwurf zur Abstimmung gegeben; ein Konsens wurde jedoch nie erreicht.


Der Weg zum Ziel /Gesetzgebungsverfahren der aktuellen Regierung Unmittelbar nachdem die neue Bundesregierung ihren Dienst antrat, veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz im April 2022 einen überarbeiteten Referentenentwurf zur Umsetzung der Hinweisgeberschutzrichtlinie. Dieser wurde dann am 27.Juli 2022 vom Bundeskabinett beschlossen. Er entspricht im Wesentlichen dem Referentenentwurf vom April 2022.Lesen Sie in einem anderen Beitrag über die wesentlichen Bestandteile des Hinweisgeberschutzgesetzes.




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