Die Verabschiedung des EU-Lieferkettengesetzes durch das Europäische Parlament wurde am Mittwoch finalisiert und stellt eine erhebliche Erweiterung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten dar. Unternehmen sollen nun in die Verantwortung genommen werden, wenn sie Menschenrechtsverletzungen begehen oder Umweltschäden verursachen. Dies betrifft sowohl direkte als auch indirekte Zulieferer, von der Rohstoffgewinnung bis zum Endprodukt.
Deutschlands Rolle und die Haltung des Europäischen Parlaments
Der Weg zum Gesetz war von Meinungsverschiedenheiten innerhalb der deutschen Ampelkoalition geprägt. Während SPD und Grüne den Entwurf unterstützten, äußerten die FDP und verschiedene Wirtschaftsverbände Bedenken hinsichtlich des hohen bürokratischen Aufwands und der Rechtsunsicherheiten.
Die belgische Ratspräsidentschaft spielte eine Schlüsselrolle in den Verhandlungen und erreichte, dass das Gesetz trotz anfänglicher Kritik mit überwiegender Mehrheit – 374 Abgeordnete dafür und 235 dagegen – bewilligt wurde. Als eine konsequente Weiterentwicklung des Konzepts der Ethical und Social Governance (ESG) könne das Gesetz auch die Beschaffung von Finanzmitteln verbessern und die Chancen bei öffentlichen Ausschreibungen erhöhen.
Kernpunkte des EU-Lieferkettengesetzes
Die neue EU-Lieferkettenrichtlinie zielt darauf ab, Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren globalen Lieferketten zu verpflichten. Dies schließt das Verbot von Kinderarbeit und Ausbeutung ein. Unternehmen müssen zudem sicherstellen, dass ihre Geschäftspraktiken mit dem Pariser Klimaabkommen übereinstimmen. Bei Verstößen gegen die Richtlinie können Unternehmen vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden.
Die Richtlinie wird schrittweise umgesetzt: Zuerst betrifft sie Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 1,5 Milliarden Euro. Nach vier Jahren gelten die Regelungen für Unternehmen mit 4.000 Mitarbeitern und 900 Millionen Euro Umsatz, und nach fünf Jahren für Unternehmen mit 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz.
Was wird aus dem deutschen Lieferkettengesetz?
Deutschland hat bereits ein nationales Lieferkettengesetz, das hauptsächlich auf Berichtspflichten setzt. Betroffene Unternehmen müssen schon jetzt:
ein Risikomanagement etablieren
eine jährliche Risikoanalyse vornehmen
Präventionsmaßnahmen einführen
einen Meldekanal zum Beschwerdemanagement implementieren
eine schriftliche Verfahrensordnung formulieren
ihr Lieferkettenmanagement dokumentieren und regelmäßig darüber berichten.
Mit der Einführung der EU-Richtlinie muss Deutschland dieses Gesetz weiter anpassen, um es mit den neuen europäischen Vorgaben in Einklang zu bringen. Die Bundesregierung plant, Bürokratieentlastungen zu implementieren und sicherzustellen, dass während der Übergangszeit keine doppelten Berichtspflichten für die Unternehmen entstehen. Arbeitsminister Hubertus Heil hat betont, dass das deutsche Gesetz angepasst wird, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und gleichzeitig bürokratische Hürden so gering wie möglich zu halten.
Wie sollten betroffene Unternehmen jetzt reagieren?
Die Entscheidung des Parlaments sieht vor, dass Unternehmen ihre internen Überwachungs- und Berichtssysteme grundlegend überprüfen und anpassen müssen. Hier bietet die Lösung von whistle.law wertvolle Unterstützung, um den bürokratischen Aufwand bereits jetzt zu minimieren. Mit automatisierten digitalen Meldekanälen sowie vereinfachten Dokumentations- und Berichtsprozessen hilft whistle.law Unternehmen dabei, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben jederzeit effizient zu managen und die notwendigen Compliance-Maßnahmen zu dokumentieren. Mit whistle.law gehört die Bürokratie der Vergangenheit an.