In seiner Sitzung am 12. Mai hat der Bundesrat dem neu vorgelegten Gesetzentwurf zum Schutz von hinweisgebenden Personen zugestimmt. Bis zur Verkündung und Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten sind es nur noch Tage.
Nur einen Monat später tritt das Gesetz in Kraft, also voraussichtlich im Juli 2023!UPDATE: Nach der Ausfertigung des Hinweisgeberschutzgesetzes durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt am 02. Juni 2023 tritt das intensiv vorbereitete deutsche Hinweisgeberschutzgesetz nun endlich am 02. Juli 2023 in Kraft.
Was müssen Unternehmen jetzt tun?
Sie sind verpflichtet, einen entsprechenden internen Meldekanal einzurichten.
Für Unternehmen ab 250 Beschäftigten gilt die Pflicht mit Inkrafttreten des Gesetzes.
Unternehmen ab 50 Beschäftigten haben bis Mitte Dezember 2023 etwas mehr Zeit für die Umsetzung.
Ordnungswidrigkeiten werden 6 Monate nach Inkrafttreten verfolgt und mit Bußgeldern bis zu 50.000 EUR für die Geschäftsführung versehen.
Worum geht es im Hinweisgeberschutzgesetz?
Hinweisgebende Personen in Unternehmen und Behörden sollen durch interne und externe Meldestellen auf Missstände und Verstöße hinweisen können.
Wie stellen Unternehmen sich jetzt in Kürze rechtssicher auf?
Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung Ihres individuellen Meldekanals:
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Denken Sie auch daran, dass die Hinweise gesetzeskonform bearbeitet werden müssen. Unsere Ombudspersonen stehen für Sie bereit