Im Interview: Michael Wolf, Geschäftsführer Versicherungskontor Wolf & Haase GmbH
Die Versicherungskontor Wolf & Haase GmbH ist ein mittelständisches inhabergeführtes Maklerunternehmen mit Sitz in Husum. Die Versicherungsmakler verstehen sich als Sachwalter für den Kunden und handeln ausschließlich in seinem Auftrag. Die Experten haben sich als Ansprechpartner für private und gewerbliche Versicherungen sowie Finanzierungen aller Art etabliert. Versicherungsfachwirt Michael Wolf, der gleichzeitig Fachwirt für Finanzberatung, geprüfter Honorarberater und Experte für Cyberversicherung ist, gibt Auskunft zum Thema Hinweisgeberschutz.
Sie sind nicht erst seit kurzem mit dem Thema Hinweisgeberschutz konfrontiert, ist das richtig?
Wie bei anderen Gesetzgebungsverfahren auch, müssen wir in der Beratung die laufende Gesetzgebung berücksichtigen und das auch bei der Produktempfehlung berücksichtigen. Insbesondere geben wir Hinweise darauf, wie Haftungsthemen oder sogar auch strafbewährte Themen abgebildet werden, wo es konkreten Handlungsbedarf gibt und wie eine Lösung aussehen kann. Beispielsweise bei der betrieblichen Versorgung, wer sich hierbei falsch verhält, handelt im Sinne einer Ordnungswidrigkeit. Wir nutzen laufende Gesetzgebungsverfahren, um Akquise zu betreiben und Neukunden zu informieren – aber vor allem auch bestehende Kunden in Kenntnis zu setzen. Und nicht zuletzt folgen wir als Makler den Richtlinien und stellen uns entsprechend auf.
Bitte beschreiben Sie nochmals kurz, was Sie machen…
Unser Team aus Experten berät und begleitet vor allem kleine und mittelständische Betriebe. Wir kümmern uns um alles, was typischerweise ein Versicherungsmakler macht und alles, was man sich rund um Versicherungen vorstellen kann. Über einige besondere Themen setzen wir uns von den Mitbewerbern ab, beispielsweise begleiten wir Personen, die raus aus der privaten Krankenversicherung wollen, wenn es um Statusfeststellungsverfahren in der Sozialversicherung, um Versorgungsthemen oder auch um Gruppenversicherung geht. Alles, was am Markt außergewöhnlich ist, das ist bei uns neben der Plicht die Kür. Wir sind seit 1988 tätig. Als ein modernes Unternehmen arbeiten wir im Verbund mit 30 weiteren Versicherungsmaklern in Deutschland zusammen. Im Netzwerk schöpfen wir aus den Kompetenzen von mehr als 120 Mitarbeitern, generieren Mehrwerte und nutzen Synergien.
Erinnern Sie sich noch an die ersten Berührungspunkte, die Sie mit dem Hinweisgeberschutzgesetz hatten?
Es gab einige allgemeine Informationen seitens der IHK und von ähnlichen Quellen. Insbesondere die IHK Lübeck hatte uns auf die aktuelle Thematik hingewiesen – mir war vorher tatsächlich gar nicht bewusst, dass das Thema auch uns als Versicherungsmakler so schnell betrifft. In unserer Branche gilt die Umsetzungspflicht bereits mit weniger als 50 Mitarbeitern und schon seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 2. Juli 2023.
Was halten Sie persönlich von der Whistleblower-Richtlinie?
Ich sage mal so: Ich gebe mich dem hin. Ich habe zwar meine ganz persönliche Ansicht dazu, genau wie beim Gendern oder Umweltthemen. Trotzdem muss ich die aktuelle Gesetzgebung akzeptieren. Im Grunde bin ich gerne Demokrat und schließe mich den Themen an, die die Gesellschaft herausfordert. Ob so etwas wie ein Hinweisgeberschutzsystem auch bei Kleinbetrieben unbedingt so sein muss? Eher nicht – aber das ist meine Meinung. Andererseits kann ich mir auch vorstellen, dass es in bestimmten Branchen durchaus Situationen gibt, in denen die Mitarbeiter bestimmte Informationen loswerden wollen und müssen, gerade wenn es um Betrugsfälle oder Schmiergelder geht.
Haben Sie sich dann über die Angebote der IHK näher mit dem Themenfeld befasst?
Ja genau, es gab ein Webinar in Zusammenarbeit mit whistle.law und ich dachte mir: Das schaue ich mir mal an! Den Meldekanal über eine Cloud einzurichten, das ist eine schlanke Lösung und ich kann auf den externen Sachverstand der Profis zurückgreifen – das hat mir gleich zugesagt. Wenn wir schon per Gesetz verpflichtet sind, uns um das Thema zu kümmern, dann tue ich mich mit dem Tool von whistle.law doch leichter. Ich habe gleich gesehen, dass das schlank ist, einfach zu implementieren und eben auch den Compliance- und Datenschutzrichtlinien entspricht. Ich habe mir dann auch kein Bild mehr gemacht, welche Lösungen es sonst noch am Markt gibt, weil mich whistle.law insgesamt überzeugt hat – es ist simpel in der Handhabung, preislich attraktiv und vor allem auch umsetzungsfähig.
Beratung. Analyse. Lösung. Unter diese drei Schlagworte agieren Sie in Ihrem Unternehmen. Sie versprechen Ihren Kunden eine individuelle Analyse, eine unabhängige und lösungsorientierte Beratung. War Ihnen genau das auch bei der Zusammenarbeit mit whistle.law wichtig?
Wir bei Wolf & Haase beraten Firmen- und Privatkunden persönlich und individuell. Wir verzichten auf starre Beratungsmuster und Produkte, bei uns gibt es nichts von der Stange. Gemeinsam mit unseren Kunden ermitteln wir im Gespräch zunächst den tatsächlichen Versicherungsbedarf. Anhand unserer Analyse zeigen wir dann verschiedene Lösungsmöglichkeiten auf und entscheiden gemeinsam, welcher Weg der Richtige ist. So habe ich es auch bei whistle.law erlebt. Nicht nur, weil der Rückruf prompt erfolgt ist, als wir unser Interesse bekundet haben. Gefallen hat mir auch, dass das Angebot modular aufgebaut war, hinsichtlich der Konditionen und Leistungsbausteine wusste ich gleich, was dahintersteckt.
Individuelle Lösungen für den jeweiligen Bedarf – so wie es auch Ihrer Unternehmensphilosophie entspricht?
Ganz egal, ob es lediglich um die Absicherung eines einzelnen Risikos geht, oder um die ganzheitliche Beratung unter Einbeziehung des bestehenden Versicherungsschutzes: Unsere Kunden sollen die Zügel in der Hand behalten und den Takt vorgeben, den Auftragsumfang und die Intensität der Beratung selbst bestimmen. Wir gehen niemandem auf den Wecker, sondern sind lediglich der Berater, helfen bei der Risikoeinschätzung, schlagen bessere Produkte vor, zeigen den Anpassungsbedarf – aber eben nur auf Wunsch.
Wir selbst agieren unabhängig von den festen Strukturen der Versicherungsgesellschaften und sind nicht an bestimmte Anbieter gebunden. Wir verkaufen unseren Kunden keine Produkte, vielmehr schaffen wir gemeinsam Lösungen zur optimalen Absicherung des persönlichen Bedarfs. Dabei greifen wir auf die Angebote von mehr als 100 verschiedenen Versicherungsgesellschaften und mehreren Spezialdienstleistern zurück.
Unsere Kunden sollen sich bei uns in guten Händen fühlen, eben weil wir für sie die beste Lösung finden. So habe ich es auch bei whistle.law erlebt. Dem Hinweisgeberschutz nachzukommen ist ja für jedes Unternehmen ein zusätzlicher Kostenpunkt – und man sollte das bekommen, was man auch tatsächlich für die Praxis braucht.
Sie artikulieren, dass Ihr Service nicht mit dem Vertragsabschluss endet. War das ein weiteres Kriterium, um sich für whistle.law zu entscheiden?
Unsere Kunden stehen immer im Mittelpunkt unseres Handelns. Daher ist die kontinuierliche Betreuung ein wesentlicher Baustein unseres Services. Als Ansprechpartner rund um alle Versicherungsverträge kümmern wir uns auch um alle Anliegen. Erst recht im Schadensfall ist keiner auf sich allein gestellt. Das erwarten wir selbst auch von unseren Dienstleistern. Bei whistle.law können wir sicher sein, dass das System regelmäßigen Updates unterzogen wird – auch wenn sich an den Regelungen oder Standards etwas verändert. Mit der Lösung sind wir also immer fachlich und technisch auf der Höhe der Zeit. Dank der engagierten Betreuer von whistle.law und dem laufenden Support ist und bleibt alles konstant auf dem aktuellen Stand.
Sie betreuen Kunden mit bis zu 2000 Mitarbeitern. Wie sieht Ihr Angebot für Geschäftskunden aus?
Unternehmer müssen für den Unternehmenserfolg gewisse Risiken eingehen. Firmen benötigen in der Regel einen recht umfangreichen Schutz für die vielen Bereiche, in denen der Erfolg oder sogar das Überleben eines Unternehmens gefährdet werden kann. Bei der Betreuung des Firmenkunden und gerade im Bereich der gewerblichen Versicherungen sind wir nicht nur ein versierter Ansprechpartner mit mehrjähriger Berufserfahrung, sondern bei den Themen auch trittsicher. Unser Anspruch als Qualitätsmakler ist es, aktiv mitzuwirken, damit der Schutz aufrecht erhalten bleibt und nicht veraltet – und zu den neuen Gegebenheiten passt. Wir unterstützen dabei, potenzielle Risiken zu identifizieren und eine passende Absicherung herzustellen. So kann sich das Unternehmen auf sein Kerngeschäft konzentrieren und wir kümmern uns um ein individuelles Absicherungskonzept für den Betrieb.
Was ist die Crux, wenn Sie gedanklich den Hinweisgeberschutz einbeziehen?
Derzeit nehmen wir das Thema in unsere Argumentation mit auf und bringen gegenüber unseren Kunden auch Beispiele, was alles passieren kann, wenn man die Umsetzung nicht beachtet. Meist ist es damit verbunden, dass man Strafen nennen muss, ansonsten nimmt die Dringlichkeit der Maßnahmen keiner wahr. Es gibt Sanktionsmöglichkeiten und um diese zu vermeiden, gibt es die Lösung von whistle.law.
Wissen manche Betriebe gar nicht, dass sie ein Problem haben oder bekommen könnten?
Unternehmen sind in der Regel gut versichert, vermutlich sogar ziemlich gut. Aber auch, wenn alles korrekt bewertet und umfangreich abgesichert wurde, können im Schadensfall sehr böse Überraschungen drohen. Viele Probleme werden dann nicht befriedigend gelöst. Wir haben in der Praxis gerade in den letzten zwei Jahren mit Cyberkriminalität zu tun. Da gab es Schadensfälle, an die hatte man vorher gar nicht gedacht. Dass es im Bereich des Hinweisgeberschutzes auch so gehen wird, kann ich mir gut vorstellen. Bei uns vor der Haustüre – nämlich in Flensburg – werden Steuerprüfer in Scharen ausgebildet. In Zukunft werden die Betriebsprüfer speziell auf dieses Thema achten, davon gehe ich stark aus. Wenn sie Fehler feststellen sollten, dann fällt das in den Bereich der Ordnungswidrigkeiten und kostet Gebühren.
Darauf weisen Sie also ganz deutlich hin?
Das gehört zu meiner täglichen Beratung. Genau wie Rechtsanwälte und Steuerberater haften auch wir für unsere Beratung. Daher ist es selbstverständlich, dass wir auf das Themen Hinweisgeberschutz hinweisen. Zurecht könnte sonst ein Kunde sagen: Ich habe gegen die Regelungen verstoßen, warum ist es in meiner Haftplichtpolice nicht versichert? Dann ist der Beratungsinhalt in unserer Dokumentation nachweisbar – inklusive des Hinweises, dass es Konsequenzen im Versicherungsschutz haben könnte, wenn jemand den Auflagen nicht nachkommt.
Was müssen insbesondere Geschäftsführer beachten?
Genau wie im Bereich D&O also der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für seine Organe und leitenden Angestellten abschließt, geht es beim Hinweisgeberschutz um Fehlentscheidungen und Missmanagement. Man muss es nochmals ganz klar betonen: Der Geschäftsführer haftet bei diesem Thema. Das reicht bis in den strafrechtlichen Bereich und betrifft auch die Rechtschutzversicherung.
Wie stellt sich das dann dar?
In einem Unternehmen, ganz gleich ob mit 100 oder 1000 Beschäftigten, kann ein Gesellschafter gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder eine Entscheidung treffen, die zum Nachteil des Unternehmens ist. Indem er also bestimmte Auflagen nicht gesehen oder nicht ernstgenommen hat, vernachlässigt der Geschäftsführer seine Pflichten. Damit ist er zum Schadenersatz verpflichtet. Wenn ein Firmenleiter diese Haftung gar nicht sieht, kann es existenziell werden, erst recht, wenn er keine Haftpflichtversicherung hat. Daher weise ich ganz besonders die Geschäftsführer auf das Hinweisgeberschutzgesetz hin. Ein gut funktionierender Betrieb kann sich zwar Strafen im Rahmen der Ordnungswidrigkeit leisten, aber sehr viel heikler ist die persönliche Haftung des Geschäftsführers.
Was ist Ihr abschließender Rat?
Ziel muss es sein, als Geschäftsführer auch mehrerer Gesellschaften die eigene Haftung zu minimieren, soweit es geht – gerade die persönliche Haftung. Daher teile ich das unseren Kunden sehr deutlich mit: Du hast die Haftung, die kannst du versichern – aber sei dir vor allem bewusst, dass es so ist. Bei der Beratung unserer Firmenkunden schließt sich da der Kreis.Infos zum Unternehmen: https://www.verskontor.de/