"Wir schaffen Liquidität und Sicherheit“

Niklas Wolf
Im Interview: Niklas Wolf, Geschäftsführer von Wolf Factoring (Leinfelden-Echterdingen)


Factoring ist bereits seit Jahrzehnten international erfolgreich und aus dem modernen Wirtschaftsleben nicht mehr wegzudenken. Und der Markt ist ergiebig: 2022 gab es hierzulande 105.700 Factoring-Kunden. Lösungsorientiertes und maßgeschneidertes Forderungsmanagement für mittelständische Unternehmen – damit Unternehmer liquide bleiben und sich sorgenfrei auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können: Das ist das Geschäftsmodell von Wolf Factoring. Der Finanzdienstleister hat sich seit mehr als 25 Jahren erfolgreich mit Factoring als Finanzierungsalternative etabliert. Als Partner des modernen Mittelstands betreut der Factoring Spezialist Mandanten aus den unterschiedlichsten Branchen mit einem Jahresumsatz zwischen 100 Tausend und 10 Millionen Euro.

 

„Wir kaufen Ihre Forderungen“ ist eine der zentralen Aussagen auf Ihrer Webseite. Das ist es also, was Sie machen?

Wolf Factoring ist seit 1996 als bankenunabhängiger Finanzdienstleister für mittelständische Unternehmen tätig. Wir gehören zu den aktuell 171 bei der BaFin zugelassenen Factoring-Unternehmen in Deutschland. Wir sorgen mit Factoring dafür, dass Unternehmen liquide bleiben, weil sie durch den Verkauf ihrer Forderungen an uns innerhalb von zwei Werktagen ihr Geld auf dem Konto haben und damit unabhängig sind von Zahlungsfristen und der Zahlungsmoral ihrer Kunden. Wir führen übrigens eine lange Tradition fort: Die ersten Factoring-Geschäfte wurden bereits unter babylonischen Händlern getätigt. Auch im Mittelalter wickelten beispielsweise die Fugger Geschäfte im eigenen Namen, jedoch auf fremde Rechnung ab.
Es gibt viele Factoring-Unternehmen auf dem deutschen Markt, auf den ersten Blick wirkt die Dienstleistung recht ähnlich. Nehmen Sie uns mal mit in die Welt von Wolf Factoring – was unterscheidet Sie von Ihren Mitbewerbern?


Wir nehmen Service persönlich, das ist unser Anspruch. Wir bauen auf persönlichen Kontakt und eine individuelle Betreuung unserer Kunden und das zieht sich durch alle Bereiche. Wir sind Partner auf Augenhöhe, schauen uns alle Fälle an, es gibt also erst einmal keinen kategorischen Ausschluss. Wir scheren nicht alle über einen Kamm, sondern achten auf Details. Unsere Kunden erreichen immer einen Ansprechpartner und stecken nicht in zähen Warteschleifen fest. Ein weiterer Punkt wird von unseren Kunden häufig als großer 
Vorteil gesehen: Für die Zusammenarbeit – sprich für die rasche Bereitstellung liquider Mittel – werden nur wenige Unterlagen und Formalitäten benötigt.

Als Betrieb der Finanzbranche haben Sie ohnehin immer wieder spezielle Auflagen zu erfüllen, in verschiedensten Bereichen. Waren Sie daher für das Thema Hinweisgeberschutz schon besonders sensibilisiert?


Aufgrund des Kreditwesengesetzes (KWG) sind wir mit dem Thema Whistleblower-Richtlinie schon seit vielen Jahren befasst. Auch hatten wir bereits ein internes Hinweisgebersystem implementiert – aber eben noch nicht in der Professionalität, wie wir es jetzt tun. Es gab lediglich den Zugriff auf ein Formular, das für jeden erreichbar auf dem Laufwerk lag sowie in Papierform zur Verfügung stand. Das konnten Mitarbeiter ausfüllen und anschließend in einen dafür vorgesehenen Briefkasten werfen. Wer wollte konnte ein Kreuz setzen, dass es eine anonyme Einreichung ist. Dieser Weg hat die Kommunikation erschwert, denn wie will ich mich mit Hinweisgebern anschließend austauschen, erst recht, wenn die Anonymität gewahrt werden soll.

Gab es auf diesem Weg denn bereits Hinweise?
 

Mit ist keine einzige Meldung bekannt. Wir sind ein Unternehmen mit bald 20 Mitarbeitern und wollen nicht nur aufgrund der Größe nah an den Menschen sein. Insofern finden bei uns ein direkter Austausch und offene Kommunikation statt. Die Wahrung der Vertraulichkeit haben wir dabei immer ernst genommen.

Bei Finanzdienstleistern greift die EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten…

In der Finanzwelt kennen wir das Prozedere auch schon von anderen regulatorischen Anforderungen. Im Finanzenumfeld werden Themenfelder durchaus etwas kritischer beleuchtet. Schließlich geht es um Geld, daher habe ich dafür volles Verständnis. Ob Wirecard, Cum-Ex oder diverse Steuerleaks: Dank der Hinweise von Whistleblowern gelang die Aufklärung vieler Finanzskandale. Die Hinweisgeberschutzrichtlinie und zahlreiche EU-Richtlinien im Bereich der Finanzaufsicht wurden als Konsequenz solcher Skandale auf den Weg gebracht. Wenn wir uns anschauen, aus welcher „Tradition“ das Whistleblowing kommt, dann hat das zu einer Verschärfung der Regulatorik geführt, eben auch in der Finanzbranche. Ich bin daher auch nicht verwundert, dass wir jetzt so schnell in die Umsetzung des Gesetzes gehen mussten, wobei die Übergangsfrist in Deutschland doch recht knapp bemessen war.

Seit wann befassen Sie sich intensiver mit dem Thema?

Wir sind Mitglied im Deutschen Factoring Verband, eine hervorragende Quelle für alle Themen rund um Regulatorik und Gesetzesänderungen. Bereits vor einem Jahr wurden wir informiert und darauf aufmerksam gemacht, dass da etwas auf uns zukommt. Ich selbst habe die Entwicklungen seither beobachtet und verfolgt.

Wie stehen Sie zum Hinweisgeberschutz?


Ob und wie ein Meldekanal in Zukunft genutzt wird, kann ich nicht sagen. Im Fokus steht ja der Nutzen für die beruflich mit uns in Kontakt stehenden Personen. Gerade für interne Angelegenheiten halten wir den Hinweisgeberschutz für besonders relevant und nehmen diesen in jedem Fall ernst. Bevor eine Situation eskaliert, macht die Nutzung so einer Plattform auch Sinn – gerade für Menschen, die sich ausschließlich anonym äußern wollen. Die Geschäftsleitung kann sich dann gezielt um solche Hinweise kümmern. Uns ist es lieber, wenn sowohl Mitarbeiter als auch Kunden unseren Meldekanal nutzen und eventuelle Probleme im direkten Dialog über die Plattform geklärt werden können.

Die BaFin als Aufsichtsbehörde wacht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges und solides, stabiles und integres deutsches Finanzsystem im Sinne des öffentlichen Interesses zu gewährleisten. So wird die Zahlungsfähigkeit von Finanzdienstleistern wie Factoring-Unternehmen sichergestellt. Damit Bankkunden, Versicherte und Anleger dem hiesigen Finanzsystem vertrauen. Warum ist ein interner Meldekanal wichtig?


Die BaFin hat eine eigene Hinweisgeberstelle eingerichtet, die muss es auch geben. Doch wir sehen einen großen Vorteil darin, wenn Hinweise erstmal direkt bei uns eingehen und wir das unmittelbar klären können. Gerade das digitale Tool whistle.law macht es möglich, dass von unserer Webseite aus ein interner Meldekanal zugänglich ist und Hinweise so auch bei uns landen. Wer Verstöße aufzeigen möchte, gegen die wir intern wirksam vorgehen können, muss dafür nicht in einen gesonderten Dialog mit der BaFin treten. Niemand hat die Weisheit mit Löffeln gegessen, auch wir nicht – umso wichtiger ist es für uns, dass wir direkt darauf aufmerksam gemacht werden, sollte es tatsächlich Missstände geben. Wenn etwas nicht rund läuft, wollen wir uns damit beschäftigen und aktiv an Verbesserungen arbeiten. Selbstverständlich steht auch hier Vertraulichkeit an erster Stelle.

Unkompliziert und planbar. Maßgeschneidert und lösungsorientiert. Mit einem hohen Anspruch an Qualität und Professionalität. Das alles sind Attribute, die Ihr unternehmerisches Selbstverständnis kennzeichnen und auch für Ihre eigenen Dienstleistungen gelten. Waren Sie beim Thema Hinweisgeberschutz daher auf der Suche nach einem Anbieter, der genau diesem Maßstab entspricht?


Die konsequente Orientierung an unserem Leitbild mit den entsprechenden Werten und Ansprüchen bestimmt tagtäglich die Arbeit mit unseren Kunden. Für eine Zusammenarbeit suchen wir uns daher Partner, die dem entsprechen. Es war lange nicht klar, wann das Gesetz kommen wird. Daher waren wir mit whistle.law schon länger in Kontakt, um rechtzeitig vorbereitet zu sein. Anfangs bekamen wir den Zugang zu einer Demoversion. Unsere Mitarbeiterinnen aus dem Bereich Compliance und auch Marketing haben sich das gemeinsam mit der Geschäftsführung angeschaut.  Nachdem wir uns hinreichend damit beschäftigt haben und offene Fragen im Austausch mit whistle.law geklärt waren, gab es keine Notwendigkeit mehr, sich noch andere Lösungen anzuschauen. Wir waren überzeugt davon, dass dieser Anbieter unseren Ansprüchen entspricht.

Weil das System schnell und einfach umsetzbar ist und Sie nicht nur unterstützt, sondern vor allem auch entlastet?


Uns war schnell klar, dass mit dem Hinweisgeberschutzgesetz eine Regulatorik auf uns zukommt, die wir selbst aufgrund unserer Betriebsgröße gar nicht abgebildet bekommen. Daher kaufen wir ein professionelles Produkt, das sich schon bewährt hat. Intern hatten wir auch diskutiert, ob und wie wir den Umgang mit Hinweisen und die Bearbeitung leisten können. Dafür muss ich als Geschäftsleitung eine Person abstellen und qualifizieren, ich muss sie regelmäßig schulen und updaten, damit sie immer auf dem aktuellen Stand ist. Das ist nicht nur aufwendig, sondern kostet auf allen Ebenen Ressourcen.

Stattdessen haben Sie sich für eine Ombudsperson entschieden?


Die Wertschöpfung findet in unserem Unternehmen an anderer Stelle statt, daher haben wir das Thema outgesourct und auf die Expertise von Fachleuten gesetzt. Wir haben von Anfang an den Ombudsservice dazu gebucht. Ja, das kostet Geld. Doch wir sind der Meinung, dass der konsequente Hinweisgeberschutz mit einem externen Dienstleister schlanker, einfacher und compliant zu lösen ist und die Vorteile überwiegen. Am Ende eines Jahres verantworten wir uns ja auch beim Wirtschaftsprüfer. Der will dann auch wissen, wer die qualifizierte Person im Unternehmen ist, die sich um das Themenfeld kümmert. Und der will die Zertifikate der Schulungen sehen. Da können wir getrost an die Ombudsperson verweisen.

Unterm Strich ist der Einsatz einer Ombudsperson also auch wirtschaftlicher?


Wir versuchen bei Wolf Factoring sehr viel selbst zu machen und zu leisten, aber bei manchen Punkten macht es keinen Sinn. Der Ombudsservice von über whistle.law vermittelten Partnern kümmert sich um die aktuelle Regulatorik und wir müssen nicht jedes Mal überlegen, welche Flanken wir noch offen haben. Wir können uns auf den Dienstleister verlassen und auch darauf, dass alles BaFin-konform gestaltet ist und gehandhabt wird.

In der Vergabe an eine externe Stelle sehen Sie also in erster Linie Vorteile?


Die Übertragung der Aufgaben an eine Ombudsperson hat tatsächlich mehrere Vorteile: Die Meldestelle befasst sich mit sensiblen Themen. Gerade in der ordnungsgemäßen Handhabung hat unser externer Dienstleister einen deutlichen Wissens- und Erfahrungsvorsprung. Hinweise werden zeitnah gesichtet und bewertet, korrekt zugeordnet, recherchiert und sachlich aufgeklärt. Bei alledem kann der Experte die Wichtigkeit und die möglichen Folgen abschätzen, eine Empfehlung aussprechen, um den Missstand dauerhaft abzustellen. Bei Bedarf werden weitere Fachkräfte involviert, eskalierend eingewirkt, mit der hinweisgebenden Person kommuniziert. Dabei wird durchweg die geforderte Zeitschiene im Blick behalten. Kurzum: Während der korrekte Umgang mit eingehenden Hinweisen koordiniert wird, können wir uns auf unsere Kernaufgaben konzentrieren, nämlich den Kauf von Forderungen.

Das alles braucht eine gute Vertrauensbasis…


… und einen zuverlässigen Partner. Das erkenne ich beides bei whistle.law, sonst würde ich mit dem Anbieter nicht zusammenarbeiten. Ein Dienstleister soll und muss mich entlasten, darf es nicht komplizierter machen. Wir erwarten Qualität und Professionalität – das ist auch unser eigener Maßstab. Bei whistle.law hat sich das bereits gezeigt, beispielsweise anhand sehr schneller Reaktionszeiten. Wir haben nicht nur eine tolle Demo bekommen, auch haben wir alles durchgesprochen und uns wurden alle Fragen klar beantwortet. Der Link konnte ganz pragmatisch in den Footer unserer Webseite eingebaut werden. Noch bevor der Stichtag für das Gesetz klar war, hatten wir schon alles ganz einfach implementiert. In kurzem Zeitraum ging alles über die Bühne – genau so wie wir es mit unseren Kunden auch handhaben. Schnell und dabei trotzdem gründlich zu sein, ist ein echter Wettbewerbsvorteil. Wir präsentieren uns selbst als Qualitätsanbieter und professionelles Unternehmen – dann gehört es dazu, dass auch so ein Tool qualitativ hochwertig und professionell umgesetzt wird.

Wie lautet Ihr Plädoyer für alle, die sich bisher noch nicht um den Hinweisgeberschutz gekümmert haben?


Ein Unternehmen sollte sich anschauen, in welche Kategorie es fällt und welche Umsetzungsfrist entsprechend gilt. Man sollte da keine Zeit verlieren und innerhalb der vorgegebenen Frist die Richtlinie auch umsetzen. Es ist absehbar, dass es zu Abmahnungswellen kommen wird und so etwas macht einen angreifbar. Als Unternehmen – nicht nur im Finanzsektor – wollen wir doch regulatorisch und rechtlich konform und nicht gesetzeswidrig unterwegs sein. Beim Thema Hinweisgeberschutz darf keiner schlafen, man muss sich rechtzeitig kümmern und das System frühzeitig implementieren.

Informationen zum Unternehmen

 

Wie schafft man es, Unternehmern die Angst vor einem Liquiditätsengpass zu nehmen? Mit dieser Frage befasste sich Robert Wolf, der durch seine Tätigkeit als Unternehmensberater die Sorgen und Wünsche von Unternehmern kannte. 1996 gründete er die Robert Wolf GmbH. Das Bereitstellen von unkomplizierter und bankenunabhängiger Liquidität durch den Ankauf von Rechnungen wird zu seinem Erfolgsmodell. Mit dem Anspruch, Full Service Factoring zu leisten, kümmert sich der Finanzdienstleister um das gesamte Forderungsmanagement und den weitestgehenden Schutz der Mandanten vor Zahlungsausfällen.

 

Schnelle und planbare Liquidität, maßgeschneidertes Factoring für den Mittelstand – darauf liegt der Fokus des inhabergeführten Familienunternehmens. Neben der finanziellen Flexibilität mittels Geld aus offenen Forderungen innerhalb von zwei Tagen steht für die Kunden die Ersparnis von Zeit und Ressourcen im Vordergrund. Sie profitieren außerdem von über 25 Jahren Erfahrung im Factoring und individueller Kundenbetreuung. Diese jahrelange Erfahrung befähigt Wolf Factoring, komplexe Entwicklungen vorausschauend einzuschätzen – ein großer Vorteil in einer Zeit, in der Schnelligkeit und Antizipation eine immens wichtige Rolle einnehmen.

Egal ob Lohnunternehmen, Arbeitnehmerüberlassung, Handwerksbetrieb oder Spedition:
Wolf Factoring bietet seine Finanzdienstleistungen vielen Branchen an und kennt die unterschiedlichen Anforderungen und Besonderheiten – von Gutschriftsverfahren bis Palettenverrechnungskonten. Über eine breite Expertise verfügt das Unternehmen auch im Bereich der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).

https://www.wolf-factoring.de/

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