whistle Hinweisgeberschutz

Schutz für hinweisgebende Personen


Der Bundestag hat das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz nun am 16.12.2022 beschlossen. In Kraft treten wird das Hinweisgeberschutzgesetz voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2023. Die Einrichtung interner Meldestellen, die auch anonyme Meldungen ermöglichen, wird damit zur Pflicht. 

Die EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie zum Schutz von Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit beobachtete Verstöße melden, hätte bis zum 17.12.2021 in deutsches Recht überführt werden müssen.

Erfahren Sie mehr zu den Hintergründen und dem aktuellen Stand des Hinweisgeberschutzgesetzes in unserem Blog

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Welche Unternehmen und Organisationen sind vom Hinweisgeberschutzgesetz betroffen?

Illustration_Unternehmen_250
Unternehmen ab

250

Beschäftigten
ab 2023

Illustration_Unternehmen_50
Unternehmen ab

50 

Beschäftigten 
ab Ende 2023

Illustration_Kommunen
Kommunen ab

10.000

Einwohnern
ab Ende 2023


Wer ist betroffen?


  • Alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten

  • Landkreise und Kommunen ab 10.000 Einwohner

  • Aber auch Anwälte, Finanzdienstleister, Immobilienmakler, etc.



 


Was müssen Unternehmen jetzt machen?


  • Sie müssen einen Meldekanal für Hinweise verbindlich einrichten 
     
  • Sie müssen einen Prozess zum Umgang mit Hinweisen schaffen


Wie muss der Meldekanal gestaltet werden?


  • Er muss 24/7 erreichbar sein

  • In allen EU-Sprachen verfügbar sein

  • Alle Fristen berücksichtigen 

  • Ständig an gesetzliche
    Rahmenbedingungen angepasst sein

  • Die Anonymität der hinweisgebenden Person idealerweise gewährleisten
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