Schutz für hinweisgebende Personen
Der Bundestag hat das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz nun am 16.12.2022 beschlossen. In Kraft treten wird das Hinweisgeberschutzgesetz voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2023. Die Einrichtung interner Meldestellen, die auch anonyme Meldungen ermöglichen, wird damit zur Pflicht.
Die EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie zum Schutz von Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit beobachtete Verstöße melden, hätte bis zum 17.12.2021 in deutsches Recht überführt werden müssen.
Erfahren Sie mehr zu den Hintergründen und dem aktuellen Stand des Hinweisgeberschutzgesetzes in unserem Blog.
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Welche Unternehmen und Organisationen sind vom Hinweisgeberschutzgesetz betroffen?
250
Beschäftigten
ab 2023
50
Beschäftigten
ab Ende 2023
10.000
Einwohnern
ab Ende 2023
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