Die Cloud-Lösung
für smarten
Hinweis­geber­schutz


Das Hinweisgebersystem für Unternehmen und Kommunen jeder Größe. Schnell, digital und unkompliziert implementierbar.

  • Eingerichtet in nur wenigen Minuten

  • 100 % gesetzeskonforme Erfüllung des HinSchG

  • Persönliche Ansprechpartner und Betreuung

  • Externes, geschultes und flexibles Ombudsteam optional hinzubuchbar

  • Erweiterbar um LkSG & KWG sowie sonstige Meldekanäle wie z.B. ESG 

Jetzt kostenlos testen     Demotermin vereinbaren

Unternehmen jeder Größe vertrauen whistle.law schon heute:

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Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?

 

Seit dem 17. Dezember 2023 sind Unternehmen ab 50 Beschäftigten zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) verpflichtet. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung einer internen Meldestelle zum Schutz von hinweisgebenden Personen. Personen, die auf Missstände hinweisen wollen, sollen so vor Repressalien geschützt werden. Wer nicht handelt oder Fehler in der Umsetzung begeht riskiert hohe Bußgelder von bis zu 50.000 EUR. Den ganzen Hintergrund erfahren Sie in diesem Video.


Welche Unternehmen und Organisationen sind vom Hinweisgeberschutzgesetz betroffen?

Illustration_Unternehmen_250
Unternehmen ab

250

Beschäftigten
seit 2. Juli 2023
verpflichtend

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Unternehmen ab

50 

Beschäftigten 
seit 17. Dezember 2023
verpflichtend

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Kommunen ab

10.000

Einwohnern
seit 2. Juli 2023
verpflichtend


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Wer ist betroffen?


  • Alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten

  • Landkreise und Kommunen ab 10.000 Einwohner

  • Aber auch Anwälte, Finanzdienstleister, Immobilienmakler, etc.



 


Was müssen Unternehmen jetzt machen?

  • Sie müssen einen Meldekanal für Hinweise verbindlich einrichten 
     
  • Sie müssen einen Prozess zum Umgang mit Hinweisen schaffen


Wie muss der Meldekanal gestaltet werden?

  • Er muss 24/7 erreichbar sein

  • In allen EU-Sprachen verfügbar sein

  • Alle Fristen berücksichtigen 

  • Ständig an gesetzliche
    Rahmenbedingungen angepasst sein

  • Die Anonymität der hinweisgebenden Person idealerweise gewährleisten



Warum nur ein digitaler Meldekanal dem Gesetz gerecht wird!

Warum nur ein digitaler Meldekanal dem Gesetz gerecht wird!
  • Ausschließlich ein digitaler Meldekanal erfüllt das Gesetz vollumfänglich

  • Die Hinweisgeber-Cloud-Solution whistle.law ist eine in Deutschland programmierte und gehostete Software

  • Mit whistle.law erfüllt jedes Unternehmen, egal welcher Größe, das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz zu 100 %


Warum Sie sich für das Hinweisgebersystem
von whistle.law entscheiden sollten

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Auf allen Geräten jederzeit
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DSGVO-konform &
DIN 27001 zertifiziert

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Cloud-solution
Für alle Unternehmen

Geeignet für Konzern- und
Gruppenstrukturen

Legal
Zuverlässig & up to date

Immer auf dem aktuellen
rechtlichen Stand

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Sicher ist sicher

Made and Hosted in
Germany

Diskretion
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Optional zu 100 % anonyme,
wechselseitige Kommunikation

 

 

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  • Multilingual in allen
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Wir decken sämtliche Bereiche des relevanten Spektrums ab, wie:

  • Vorfiltern der Hinweise
  • rechtliche Bewertung
  • Folgeabschätzungen
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Wir kümmern uns um Ihre Hinweise, sicher und zuverlässig!

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Ombudsservice

whistle.law ist eine cloudbasierte Lösung, ausschließlich in Deutschland entwickelt und gehostet.

whistle.law ist eine Meldestelle, über die man Missstände im Unternehmen melden und beheben kann. Über sogenannte Hinweise kann die Problemlösung vertraulich und anonym stattfinden. Durch solch eine Meldestelle wird der Schutz des Hinweisgebers gewährleistet.

Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz sind bestimmte Unternehmen und Organisationen dazu verpflichtet, eine Meldestelle für Hinweise auf Gesetzesverstöße einzurichten. In der Regel sind hiervon betroffen:

Unternehmen ab einer bestimmten Größe: Typischerweise müssen Unternehmen ab 50 Mitarbeitern und Landkreise/Kommunen ab 10.000 Einwohnern, eine Meldestelle einrichten. Aber auch Anwälte, Finanzdienstleister und Immobilienmakler müssen zum Beispiel eine Meldestelle einrichten.

Unsere Preise finden sie HIER

Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Laufzeitende.

Typischerweise wird ein Vertrag für 12 Monate geschlossen. Abweichende Vertragsdauerregelungen sind nach Absprache möglich.

Nein, whistle.law ist komplett kostentransparent und es entstehen keine unerwarteten Kosten

Ja, der Testzeitraum beträgt 14 Tage.

Ja, die Ombudstätigkeit kann jederzeit nachträglich hinzugefügt werden.

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Wir freuen uns von Ihnen zu hören und besprechen gerne individuelle Lösungen zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes in Ihrem Unternehmen.


whistle.law GmbH

Georgenstraße 27
82054 Sauerlach
Deutschland


E-Mail: 

Tel.: +49 (0) 8104 335920

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