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für smarten
Hinweisgeberschutz
Das Hinweisgebersystem für Unternehmen und Kommunen jeder Größe. Schnell, digital und unkompliziert implementierbar.
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Eingerichtet in nur wenigen Minuten
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100 % gesetzeskonforme Erfüllung des HinSchG
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Externes, geschultes und flexibles Ombudsteam optional hinzubuchbar
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Erweiterbar um LkSG & KWG sowie sonstige Meldekanäle wie z.B. ESG
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Unternehmen jeder Größe vertrauen whistle.law schon heute:
Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?
Seit dem 17. Dezember 2023 sind Unternehmen ab 50 Beschäftigten zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) verpflichtet. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung einer internen Meldestelle zum Schutz von hinweisgebenden Personen. Personen, die auf Missstände hinweisen wollen, sollen so vor Repressalien geschützt werden. Wer nicht handelt oder Fehler in der Umsetzung begeht riskiert hohe Bußgelder von bis zu 50.000 EUR. Den ganzen Hintergrund erfahren Sie in diesem Video.
Welche Unternehmen und Organisationen sind vom Hinweisgeberschutzgesetz betroffen?
250
Beschäftigten
seit 2. Juli 2023
verpflichtend
50
Beschäftigten
seit 17. Dezember 2023
verpflichtend
10.000
Einwohnern
seit 2. Juli 2023
verpflichtend
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Warum nur ein digitaler Meldekanal dem Gesetz gerecht wird!
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Ausschließlich ein digitaler Meldekanal erfüllt das Gesetz vollumfänglich
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Die Hinweisgeber-Cloud-Solution whistle.law ist eine in Deutschland programmierte und gehostete Software
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Mit whistle.law erfüllt jedes Unternehmen, egal welcher Größe, das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz zu 100 %
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EU-Sprachen verfügbar - Rund um die Uhr zugänglich
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Wir decken sämtliche Bereiche des relevanten Spektrums ab, wie:
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whistle.law ist eine cloudbasierte Lösung, ausschließlich in Deutschland entwickelt und gehostet.
whistle.law ist eine Meldestelle, über die man Missstände im Unternehmen melden und beheben kann. Über sogenannte Hinweise kann die Problemlösung vertraulich und anonym stattfinden. Durch solch eine Meldestelle wird der Schutz des Hinweisgebers gewährleistet.
Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz sind bestimmte Unternehmen und Organisationen dazu verpflichtet, eine Meldestelle für Hinweise auf Gesetzesverstöße einzurichten. In der Regel sind hiervon betroffen:
Unternehmen ab einer bestimmten Größe: Typischerweise müssen Unternehmen ab 50 Mitarbeitern und Landkreise/Kommunen ab 10.000 Einwohnern, eine Meldestelle einrichten. Aber auch Anwälte, Finanzdienstleister und Immobilienmakler müssen zum Beispiel eine Meldestelle einrichten.
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Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Laufzeitende.
Typischerweise wird ein Vertrag für 12 Monate geschlossen. Abweichende Vertragsdauerregelungen sind nach Absprache möglich.
Nein, whistle.law ist komplett kostentransparent und es entstehen keine unerwarteten Kosten
Ja, der Testzeitraum beträgt 14 Tage.
Ja, die Ombudstätigkeit kann jederzeit nachträglich hinzugefügt werden.
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Testen Sie jetzt unsere smarte Cloud-Lösung und überzeugen Sie sich selbst, wie Sie schnell, unkompliziert und 100 % gesetzeskonform das Hinweisgeberschutzgesetz in Ihrem Unternehmen umsetzen. Sie haben Fragen oder möchten mehr über whistle.law erfahren?Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Demo-Termin mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner.
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whistle.law GmbH
Georgenstraße 27
82054 Sauerlach
Deutschland
Tel.: +49 (0) 8104 335920
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