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231204_Webinar

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Hinweisgeberschutzgesetz last Minute umsetzen!
Montag, 04.12.2023, 14:00-16:00 Uhr, Webinar mit der IHK Stuttgart

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist seit Juli in Kraft. Für betroffene Unternehmen bedeutet das Gesetz, das interne Meldestellen mit eigenen Meldekanälen eingerichtet werden müssen. Hierdurch soll es Personen, die Informationen über mögliche Missstände oder Rechtsverstöße erlangt haben, ermöglicht werden, diese Hinweise vertraulich zu melden. Zudem genießen diese sog. Whistleblower Schutz vor Repressalien.

Unternehmen ab 250 Beschäftigten sind bereits seit dem 2. Juli zur Einrichtung interner Meldestellen mit eigenem Meldekanal verpflichtet. Ab dem 17. Dezember 2023 gilt diese Verpflichtung auch für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten. Es ist also „fünf vor zwölf“ für die Umsetzung.

In diesem Webinar erfahren betroffene Unternehmen von den beiden Experten Nathalie Brychcy und Johannes Jakob die rechtlichen Hintergründe und was sie jetzt konkret tun müssen. Dabei bekommen die Teilnehmenden eine Anleitung an die Hand, wie sie die neuen Pflichten einfach, schlank und rechtssicher erfüllen können. Ausreichend Zeit für Ihre Fragen ist eingeplant!

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231205_Webinar

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Hinweisgeberschutzgesetz - schlank und einfach umgesetzt:
Was Unternehmen jetzt tun müssen.
Dienstag, 05.12.2023, 11:00-12:00 Uhr

Am 2. Juli 2023 ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Unternehmen müssen noch in diesem Jahr interne Meldekanäle zum Schutz von hinweisgebenden Personen einrichten.

Für Unternehmen ab 250 Beschäftigten sowie den öffentlichen Sektor ab 50 Beschäftigten gilt die Pflicht bereits seit Inkrafttreten. Unternehmen von 50 bis 249 Beschäftigten haben etwas mehr Zeit bis 17. Dezember 2023.

Wer keinen Meldekanal einrichtet oder Fehler in der Umsetzung begeht, riskiert hohe Bußgelder von bis zu 50.000 EUR.

In diesem Webinar erfahren betroffene Unternehmen von Johannes Jakob, CEO & Co-Founder von whistle.law, die rechtlichen Hintergründe und was sie jetzt konkret tun müssen. Zugleich erhalten Sie eine Anleitung an die Hand, wie Sie die komplexen Vorgaben einfach, schlank und rechtssicher erfüllen können.

Im Anschluss steht Johannes Jakob für Ihre Fragen zur Verfügung.

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231207_Webinar

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Hinweisgeberschutzgesetz - schlank und einfach umgesetzt:
Was Kommunen jetzt tun müssen.
Donnerstag, 07.12.2023, 14:00-15:00 Uhr

Am 2. Juli 2023 ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Unternehmen und Kommunen müssen noch in diesem Jahr interne Meldekanäle zum Schutz von hinweisgebenden Personen einrichten.

Für Unternehmen ab 250 Beschäftigten sowie den öffentlichen Sektor ab 50 Beschäftigten gilt die Pflicht bereits seit Inkrafttreten. Unternehmen von 50 bis 249 Beschäftigten haben etwas mehr Zeit bis 17. Dezember 2023.

Wer keinen Meldekanal einrichtet oder Fehler in der Umsetzung begeht, riskiert hohe Bußgelder von bis zu 50.000 EUR.

In diesem Webinar erfahren betroffene Kommunen von Ivan Bors, Sales Manager bei whistle.law, die rechtlichen Hintergründe und was sie jetzt konkret tun müssen. Zugleich erhalten Sie eine Anleitung an die Hand, wie Sie die komplexen Vorgaben einfach, schlank und rechtssicher erfüllen können.

Im Anschluss steht Ivan Bors für Ihre Fragen zur Verfügung.

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231212_Webinar

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Hinweisgeberschutzgesetz - schlank und einfach umgesetzt:
Was Unternehmen jetzt tun müssen.
Dienstag, 12.12.2023, 11:00-12:00 Uhr

Am 2. Juli 2023 ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Unternehmen müssen noch in diesem Jahr interne Meldekanäle zum Schutz von hinweisgebenden Personen einrichten.

Für Unternehmen ab 250 Beschäftigten sowie den öffentlichen Sektor ab 50 Beschäftigten gilt die Pflicht bereits seit Inkrafttreten. Unternehmen von 50 bis 249 Beschäftigten haben etwas mehr Zeit bis 17. Dezember 2023.

Wer keinen Meldekanal einrichtet oder Fehler in der Umsetzung begeht, riskiert hohe Bußgelder von bis zu 50.000 EUR.

In diesem Webinar erfahren betroffene Unternehmen von Johannes Jakob, CEO & Co-Founder von whistle.law, die rechtlichen Hintergründe und was sie jetzt konkret tun müssen. Zugleich erhalten Sie eine Anleitung an die Hand, wie Sie die komplexen Vorgaben einfach, schlank und rechtssicher erfüllen können.

Im Anschluss steht Johannes Jakob für Ihre Fragen zur Verfügung.

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231214_Webinar

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Hinweisgeberschutzgesetz - schlank und einfach umgesetzt:
Was Kommunen jetzt tun müssen.
Donnerstag, 14.12.2023, 14:00-15:00 Uhr

Am 2. Juli 2023 ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Unternehmen und Kommunen müssen noch in diesem Jahr interne Meldekanäle zum Schutz von hinweisgebenden Personen einrichten.

Für Unternehmen ab 250 Beschäftigten sowie den öffentlichen Sektor ab 50 Beschäftigten gilt die Pflicht bereits seit Inkrafttreten. Unternehmen von 50 bis 249 Beschäftigten haben etwas mehr Zeit bis 17. Dezember 2023.

Wer keinen Meldekanal einrichtet oder Fehler in der Umsetzung begeht, riskiert hohe Bußgelder von bis zu 50.000 EUR.

In diesem Webinar erfahren betroffene Kommunen von Ivan Bors, Sales Manager bei whistle.law, die rechtlichen Hintergründe und was sie jetzt konkret tun müssen. Zugleich erhalten Sie eine Anleitung an die Hand, wie Sie die komplexen Vorgaben einfach, schlank und rechtssicher erfüllen können.

Im Anschluss steht Ivan Bors für Ihre Fragen zur Verfügung.

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231219_Webinar

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Hinweisgeberschutzgesetz - schlank und einfach umgesetzt:
Was Unternehmen jetzt tun müssen.
Dienstag, 19.12.2023, 11:00-12:00 Uhr

Am 2. Juli 2023 ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Unternehmen müssen noch in diesem Jahr interne Meldekanäle zum Schutz von hinweisgebenden Personen einrichten.

Für Unternehmen ab 250 Beschäftigten sowie den öffentlichen Sektor ab 50 Beschäftigten gilt die Pflicht bereits seit Inkrafttreten. Unternehmen von 50 bis 249 Beschäftigten haben etwas mehr Zeit bis 17. Dezember 2023.

Wer keinen Meldekanal einrichtet oder Fehler in der Umsetzung begeht, riskiert hohe Bußgelder von bis zu 50.000 EUR.

In diesem Webinar erfahren betroffene Unternehmen von Johannes Jakob, CEO & Co-Founder von whistle.law, die rechtlichen Hintergründe und was sie jetzt konkret tun müssen. Zugleich erhalten Sie eine Anleitung an die Hand, wie Sie die komplexen Vorgaben einfach, schlank und rechtssicher erfüllen können.

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231221_Webinar

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Hinweisgeberschutzgesetz - schlank und einfach umgesetzt:
Was Kommunen jetzt tun müssen.
Donnerstag, 21.12.2023, 14:00-15:00 Uhr

Am 2. Juli 2023 ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Unternehmen und Kommunen müssen noch in diesem Jahr interne Meldekanäle zum Schutz von hinweisgebenden Personen einrichten.

Für Unternehmen ab 250 Beschäftigten sowie den öffentlichen Sektor ab 50 Beschäftigten gilt die Pflicht bereits seit Inkrafttreten. Unternehmen von 50 bis 249 Beschäftigten haben etwas mehr Zeit bis 17. Dezember 2023.

Wer keinen Meldekanal einrichtet oder Fehler in der Umsetzung begeht, riskiert hohe Bußgelder von bis zu 50.000 EUR.

In diesem Webinar erfahren betroffene Kommunen von Ivan Bors, Sales Manager bei whistle.law, die rechtlichen Hintergründe und was sie jetzt konkret tun müssen. Zugleich erhalten Sie eine Anleitung an die Hand, wie Sie die komplexen Vorgaben einfach, schlank und rechtssicher erfüllen können.

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