Wie setze ich das Hinweisgeberschutzgesetz um?

Checkliste

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?


Am 2. Juli war der Stichtag: Das Hinweisgeberschutzgesetz ist nun in Kraft. Es hat zum Ziel, Whistleblower in Unternehmen zu schützen und die Offenlegung von Missständen zu fördern. Haben Sie die Richtlinie im Unternehmen bereits umgesetzt? Möchten Sie wissen, ob Sie überhaupt betroffen sind und was konkret zu tun ist? Diese Checkliste hilft Ihnen dabei, die nötigen Schritte zu gehen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes entspricht.

1. Bin ich betroffen?

 

  • Wenn Ihr Unternehmen über oder genau 250 Mitarbeiter beschäftigt, besteht seit dem 2. Juli 2023 sofortiger Handlungsbedarf, um das Hinweisgeberschutzgesetz umzusetzen.

  • Falls Ihr Unternehmen über oder genau 50 Mitarbeiter hat, sollten Sie bereits jetzt Maßnahmen ergreifen, da für Sie das Gesetz ab dem 17. Dezember 2023 gilt.

  • Wenn Ihr Unternehmen weniger als 50 Mitarbeiter hat, prüfen Sie die Spezialvorschriften für bestimmte Branchen wie Immobilien, Versicherungen und Finanzdienstleistungen.

2. Meldekanal einrichten

 

  • Implementieren Sie ein toolgestütztes Meldekanalsystem, das es Mitarbeitern ermöglicht, Hinweise sicher und vertraulich einzureichen.

  • Automatisieren Sie den Meldeprozess, um eine effiziente Erfassung und Bearbeitung der Hinweise zu gewährleisten.

  • Stellen Sie sicher, dass der Meldekanal revisionssicher ist, damit alle eingegangenen Hinweise nachvollziehbar und dokumentiert sind.

3. Meldestelle etablieren

 

  • Prüfen Sie, ob Sie intern über ausreichendes Wissen und Ressourcen verfügen, um eine interne Meldestelle einzurichten.

  • Falls erforderlich, ziehen Sie externe Experten hinzu, um sicherzustellen, dass die Meldestelle effektiv aufgebaut und betrieben wird.

  • Definieren Sie klar, wer innerhalb Ihres Unternehmens die neuen Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz übernimmt.

  • Erwägen Sie bei Bedarf die Auslagerung dieser Aufgaben an spezialisierte Dienstleister.

4. Externe Dienstleister beauftragen

 

  • Erwägen Sie die Beauftragung eines externen Dienstleisters mit Expertise im Hinweisgeberschutz, um bei der Umsetzung der Richtlinie und des Hinweisgeberschutzgesetzes zu unterstützen.

  • Ein externer Dienstleister kann Ihnen bei der Erstellung der internen Richtlinie, der Implementierung des Meldekanals und der Schulung Ihrer Mitarbeiter helfen.

  • Stellen Sie sicher, dass der Dienstleister über umfassendes Wissen im Bereich des Hinweisgeberschutzes verfügt und mit den aktuellen rechtlichen Anforderungen vertraut ist. Bei der Auswahl eines Dienstleisters ist es wichtig sicherzustellen, dass dieser über die erforderliche Fachkompetenz, Erfahrung und Zuverlässigkeit verfügt.

  • Klären Sie die Zuständigkeiten und Aufgaben des externen Dienstleisters, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte zur Einhaltung des Hinweisgeberschutzgesetzes abgedeckt werden.

  • Setzen Sie klare Kommunikationskanäle mit dem Dienstleister auf, um einen reibungslosen Informationsaustausch zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Ihre spezifischen Anforderungen erfüllt werden.

  • Die Zusammenarbeit mit einem Dienstleister zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes wird durch einen Vertrag geregelt. Dieser legt die Rechte und Pflichten aller Beteiligten fest und regelt die spezifischen Bedingungen der Zusammenarbeit.

  • Der Vertrag sollte Punkte wie Leistungsumfang, Vertraulichkeit, Datenschutz, Haftung, Dauer und Kündigung, Vergütung sowie Rechte und Eigentum umfassen. Achten Sie darauf, dass Ihre Interessen angemessen geschützt sind. Jeder Vertrag kann je nach den spezifischen Anforderungen und Umständen individuell gestaltet werden.

  • Die Beauftragung eines externen Dienstleisters kann Ihnen helfen, die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes effizient und professionell durchzuführen. Durch die Zusammenarbeit mit Experten können Sie sicherstellen, dass alle Aspekte der Richtlinie abgedeckt werden und Ihr Unternehmen den bestmöglichen Schutz für Hinweisgeber bietet.

5. Repressionen organisatorisch verhindern

 

  • Halten Sie den Empfängerkreis für eingehende Hinweise so klein wie möglich, um das Risiko von Repressalien gegenüber Hinweisgebern zu minimieren.

  • Erarbeiten Sie interne Weisungen, wie mit den eingehenden Hinweisen umgegangen werden soll, um sicherzustellen, dass sie angemessen behandelt und vertraulich behandelt werden.

  • Definieren Sie im Voraus Eskalationsbedarf und klare Verfahren, um sicherzustellen, dass Hinweise angemessen untersucht und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.

6. Beschäftige informieren und einbeziehen

 

  • Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für das Thema. Klären Sie sie über die Bedeutung von Whistleblowing auf und ermutigen Sie sie, Verstöße oder Missstände zu melden.

  • Beziehen Sie die Arbeitnehmervertretung in den Auswahlprozess des Meldekanals mit ein, um deren Perspektive und Bedenken einzubeziehen.

  • Informieren Sie Ihre Beschäftigten über das Hinweisgeberschutzgesetz, die Bedeutung von Whistleblowing und wie der neue Meldekanal genutzt werden kann.

  • Stellen Sie sicher, dass der Meldekanal im Internet und somit einfach zugänglich ist und regelmäßig aktualisiert wird, um Mitarbeitern einen einfachen Zugang zu ermöglichen.

  • Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeiter wissen, wie sie Missstände sicher und vertraulich melden können. Machen Sie Ihren Beschäftigten gegenüber deutlich, dass Sie ein sicheres Meldesystem einrichten oder bereits besitzen. Dieser Meldekanal ermöglicht es den Hinweisgebern, Missstände ohne Angst vor Repressalien zu melden – bei Bedarf auch anonym.

  • Stellen Sie klare Anweisungen zur Verfügung, wie Hinweise eingereicht werden können.

7. Ombudsperson einsetzen

 

  • Erwägen Sie die Einrichtung einer Ombudsperson als zusätzliche Anlaufstelle für Hinweisgeber.

  • Die Ombudsperson sollte eine neutrale und unabhängige Rolle einnehmen, um eine vertrauensvolle Atmosphäre für Hinweisgeber zu schaffen.

  • Stellen Sie sicher, dass die Ombudsperson über die notwendigen Ressourcen und Befugnisse verfügt, um eingehende Hinweise zu untersuchen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen.

  • Kommunizieren Sie die Existenz und Funktion der Ombudsperson klar an Ihre Mitarbeiter, damit diese eine weitere Option haben, Missstände zu melden und Schutz zu erhalten.

  • Die Einrichtung einer Ombudsperson kann eine wertvolle Ergänzung zu Ihrem Hinweisgeberschutzsystem sein und den Mitarbeitern zusätzliche Vertraulichkeit und Sicherheit bieten. Sie dient als unabhängige Anlaufstelle für Hinweisgeber und trägt dazu bei, dass gemeldete Missstände effektiv untersucht und angemessene Maßnahmen ergriffen werden.


Fazit


Es ist wichtig, dass Sie ein klares Verständnis davon haben, welche Maßnahmen Ihr Unternehmen ergreifen muss, um Whistleblower zu schützen und deren Meldungen angemessen zu behandeln. Im Fokus stehen dabei die Verfahren für die Meldung von Missständen, der Schutz der Identität der Hinweisgeber, der Umgang mit den gemeldeten Informationen und die Schutzmaßnahmen gegen mögliche Repressalien. Bitte nehmen Sie das Hinweisgeberschutzgesetz ernst und setzen Sie die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung rechtzeitig um. So stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen Whistleblower schützt und eine transparente und ethische Unternehmenskultur fördert.

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