Eilmeldung: Vermittlungsausschuss erzielt Einigung beim Hinweisgeberschutzgesetz!

Eilmeldung

Am 9. Mai hat sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat auf einen Kompromiss-Entwurf für das neue Hinweisgeberschutzgesetz geeinigt. Unternehmen ab 50 Beschäftigten werden verpflichtet, einen internen Meldekanal zum Schutz von hinweisgebenden Personen einzurichten.

Nimmt der Bundestag in den kommenden Tagen den Vorschlag an, könnte der Bundesrat in seiner kommenden Plenarsitzung am 12. Mai dem geänderten Gesetz zustimmen. Laut den neuen Vorschriften soll der überwiegende Teil dann bereits einen Monat nach Verkündung in Kraft treten, also bereits Mitte Juni 2023.

UPDATE: Nach der Ausfertigung des Hinweisgeberschutzgesetzes durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt am 02. Juni 2023 tritt das intensiv vorbereitete deutsche Hinweisgeberschutzgesetz nun endlich am 02. Juli 2023 in Kraft.

Was ist bisher geschehen?

 

  • Bis Dezember 2021 hätte die EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht überführt werden müssen.

  • Im Dezember 2022 hat der Bundestag ein entsprechendes Gesetz beschlossen.

  • Im Februar 2023 fand sich dafür jedoch keine Mehrheit im Bundesrat.

  • im April 2023 hat die Bundesregierung daraufhin den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag angerufen.

Wie geht es nun weiter?


Nimmt der Bundestag in den kommenden Tagen den Vorschlag an, könnte der Bundesrat in seiner kommenden Plenarsitzung am Freitag, 12. Mai dem geänderten Gesetz zustimmen. 

Laut den neuen Vorschriften soll der ganz überwiegende Teil dann bereits einen Monat nach Verkündung in Kraft treten, also bereits Mitte Juni 2023!

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