Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen

Update zum Gesetzgebungsverfahren


Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2022 den Schutz von hinweisgebenden Personen, kurz das Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Nachdem der Bundesrat am 10. Februar 2023 dem am 16. Dezember 2022 im Bundestag beschlossenen Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes seine Zustimmung versagt hatte, haben Bundestag und Bundesrat nun am 11./12. Mai 2023 das lang ersehnte Hinweisgeberschutzgesetz in Form der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BGBl. Teil I Nr. 140 2023) beschlossen. Nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 02. Juni 2023 tritt das Gesetz innerhalb eines Monats, d.h. am 02. Juli 2023, in Kraft.

Um mehr über die einzelnen Regelungen zu erfahren, lesen Sie gerne unseren Blog-Beitrag.

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