Bundesrat stimmt zu:
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist da!

HinschG beschlossen

12. Mai 2023

In seiner Sitzung am 12. Mai hat der Bundesrat dem neu vorgelegten Gesetzentwurf zum Schutz von hinweisgebenden Personen zugestimmt. Bis zur Verkündung und Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten sind es nur noch Tage. 

Nur einen Monat später tritt das Gesetz in Kraft, also voraussichtlich im Juli 2023!

UPDATE: Nach der Ausfertigung des Hinweisgeberschutzgesetzes durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt am 02. Juni 2023 tritt das intensiv vorbereitete deutsche Hinweisgeberschutzgesetz nun endlich am 02. Juli 2023 in Kraft.

Was müssen Unternehmen jetzt tun?

  • Sie sind verpflichtet, einen entsprechenden internen Meldekanal einzurichten.
  • Für Unternehmen ab 250 Beschäftigten gilt die Pflicht mit Inkrafttreten des Gesetzes.
  • Unternehmen ab 50 Beschäftigten haben bis Mitte Dezember 2023 etwas mehr Zeit für die Umsetzung.
  • Ordnungswidrigkeiten werden 6 Monate nach Inkrafttreten verfolgt und mit Bußgeldern bis zu 50.000 EUR für die Geschäftsführung versehen.

Worum geht es im Gesetz?


Hinweisgebende Personen in Unternehmen und Behörden sollen durch interne und externe Meldestellen auf Missstände und Verstöße hinweisen können.

Wie stellen Unternehmen sich jetzt in Kürze rechtssicher auf?


Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung Ihres individuellen Meldekanals:

  • schlank und einfach in der Cloud mit nur wenigen Klicks
  • optional anonymisierbar und Auswahl aller EU-Sprachen!
  • DSGVO konform, Made & Hosted in Germany
  • Denken Sie auch daran, dass die Hinweise gesetzeskonform bearbeitet werden müssen. Unsere Ombudspersonen stehen für Sie bereit
Jetzt testen!

Jetzt aktiv werden und kostenlos testen!


Testen Sie jetzt unsere smarte Cloud-Lösung und überzeugen Sie sich selbst, wie Sie schnell, unkompliziert und 100 % gesetzeskonform das Hinweisgeberschutzgesetz in Ihrem Unternehmen umsetzen. Sie haben Fragen oder möchten mehr über whistle.law erfahren?Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Demo-Termin mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner.

Jetzt kostenlos testen     Demo vereinbaren

Bleiben Sie informiert!


in unserem Newsletter halten wir Sie rund um das
Thema Hinweisgeberschutz auf dem Laufenden.

Newsletter abonnieren

Newsletter