Rechtliche Hintergründe zum Hinweisgeberschutzgesetz

whistle Hinweisgeberschutz

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?

 

Schutz für hinweisgebende Personen


Der Bundestag hat das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz nun am 16.12.2022 beschlossen. In Kraft getreten ist das Hinweisgeberschutzgesetz am 2. Juli 2023.

Das bedeutet:

  • Unternehmen mit 250 Beschäftigen oder mehr haben kaum Zeit bis zur Umsetzung, denn bereits mit Inkrafttreten, d.h. seit dem 02. Juli 2023, sind diese Unternehmen zur Einrichtung einer internen Meldestelle verpflichtet. 

  • Auch für den öffentlichen Sektor, u.a. alle Gebiets-, Personal- sowie Verbandskörperschaften auf Bundes- und Landesebene, gilt die Pflicht eine interne Meldestelle einzurichten mit Inkrafttreten des Gesetzes - abhängig von der Ausgestaltung in den jeweiligen Landesgesetzen - nach dem HinSchG bereits ab 1 Beschäftigten; Die Pflicht für Gemeinden und mehrheitlich im Anteilsbesitz einer Gemeinde stehende Unternehmen des Privatrechts (z.B. GmbH) richten sich nach den jeweiligen Landesgesetzen; diese gibt es aktuell noch nicht.

  • Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten sind erst ab dem
    17. Dezember 2023
     zur Einrichtung einer internen Meldestelle verpflichtet; diese Schonfrist gilt nicht für Beschäftigungsgeber des öffentlichen Sektors.


Die EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie zum Schutz von Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit beobachtete Verstöße melden, hätte bis zum 17.12.2021 in deutsches Recht überführt werden müssen.

Erfahren Sie mehr zu den Hintergründen und dem aktuellen Stand des Hinweisgeberschutzgesetzes in unserem Blog

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Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?


Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Seitdem sind Unternehmen ab 250 Beschäftigten zur Umsetzung des neuen Gesetzes verpflichtet. Unternehmen ab 50 Beschäftigten haben etwas mehr Zeit bis 17. Dezember 2023. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung einer internen Meldestelle zum Schutz von hinweisgebenden Personen. Personen, die auf Missstände hinweisen wollen, sollen so vor Repressalien geschützt werden. Wer nicht handelt oder Fehler in der Umsetzung begeht riskiert hohe Bußgelder von bis zu 50.000 EUR. Den ganzen Hintergrund erfahren Sie in diesem Video.

Wie setzen Sie das Hinweisgeberschutzgesetz schnell, einfach und sicher um?


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Welche Unternehmen und Organisationen sind vom Hinweisgeberschutzgesetz betroffen?

Illustration_Unternehmen_250
Unternehmen ab

250

Beschäftigten
seit 2. Juli 2023

Illustration_Unternehmen_50
Unternehmen ab

50 

Beschäftigten 
ab 17. Dezember 2023

Illustration_Kommunen
Kommunen ab

10.000

Einwohnern
seit 2. Juli 2023


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Wer ist betroffen?


  • Alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten

  • Landkreise und Kommunen ab 10.000 Einwohner

  • Aber auch Anwälte, Finanzdienstleister, Immobilienmakler, etc.



 


Was müssen Unternehmen jetzt machen?

  • Sie müssen einen Meldekanal für Hinweise verbindlich einrichten 
     
  • Sie müssen einen Prozess zum Umgang mit Hinweisen schaffen


Wie muss der Meldekanal gestaltet werden?

  • Er muss 24/7 erreichbar sein

  • In allen EU-Sprachen verfügbar sein

  • Alle Fristen berücksichtigen 

  • Ständig an gesetzliche
    Rahmenbedingungen angepasst sein

  • Die Anonymität der hinweisgebenden Person idealerweise gewährleisten
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