top of page

Werden Sie jetzt aktiv!

Testen Sie jetzt unsere smarte Cloud-Lösung und überzeugen Sie sich selbst, wie Sie schnell, unkompliziert und 100% gesetzeskonform das Hinweisgeberschutzgesetz in Ihrem Unternehmen umsetzen.

Erweiterbar um LkSG & KWG sowie sonstige Meldekanäle wie z.B. ESG

Externes, geschultes und flexibles Ombudsteam optional hinzubuchbar

Persönliche Ansprechpartner und Betreuung

100 % gesetzeskonform

Eingerichtet in nur wenigen Minuten

Der digitale Meldekanal von
whistle.law auf einen Blick

Autorenbildwhistle.law

20.000€ Bußgeld-Bescheid vom Bundesjustizministerium?! Und was nun?!

Ein plötzliches Bußgeld von 20.000€ vom Bundesjustizministerium? Genau das ist einem unserer neuen Kunden passiert. Mittwochmorgen, 9.00 Uhr.

Ein Brief. Dann ein Anruf bei uns.


Ein Mann im Anzug hält einen blauen Umschlag mit der Aufschrift 'Abmahnung' in der Hand. Der Umschlag ist als 'Persönlich / Private / Confidential' gekennzeichnet.

Hektik war greifbar, als unser neuer Kunde von dem Bußgeldbescheid erfuhr. Das Bundesjustizministerium hatte festgestellt, dass kein interner Meldekanal existierte, und reagierte prompt mit einer saftigen Strafe von 20.000€, sollte der Meldekanal nicht binnen vier Wochen eingerichtet werden. Diese Frist wurde in diesem Fall noch aus Kulanz gewährt, doch darauf kann man sich in Zukunft nicht mehr verlassen. Zudem können die Bußgelder die Marke von 20.000 € deutlich überschreiten und bis zu 50.000 € betragen.


Eins war also klar: Eine Lösung musste her 👇

Wir haben sofort reagiert. Keine zwei Stunden später stand der Termin zum Onboarding fest und wir begannen noch am selben Tag den Meldekanal gesetzeskonform einzurichten. Dank unserer schnellen und effizienten Lösung konnte der Kunde die Anforderungen des Bundesjustizministeriums an ein internes Hinweisgebersystem erfüllen und die Strafe vermeiden.

 

Unser Tipp: Präventiv handeln und Strafen vermeiden.

👉 Bei whistle.law bieten wir eine schnelle und effiziente Sofortlösung. Innerhalb von 15 Minuten ist Ihr Meldekanal integriert. Das gilt auch für die Erweiterungen im Rahmen des LkSG, KWG, ESG sowie sonstige benötigte Meldekanäle.

 


Warum Prävention so wichtig ist

 

Dieser Vorfall ist kein Einzelfall. Die Statistik zeigt einen klaren Trend nach oben. Allein im Jahr 2023 sind über 900 Meldungen beim Bundesjustizministerium eingegangen. Unternehmen, die dann keinen eigenen Meldekanal haben, stehen vor ernsthaften Konsequenzen und müssen nicht lange auf den Bußgeld-Bescheid warten.

Ein internes Hinweisgebersystem ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern hilft auch, Missstände frühzeitig zu erkennen und zu beheben, bevor sie zu größeren Problemen und weiteren Klagen oder Reputationsschäden führen.


 

Häufige Gründe für die Aufmerksamkeit des Bundesjustizministeriums

 

Vielleicht denken Sie jetzt: „Das passiert mir doch nicht.“ Aber aufgepasst, hier sind die drei häufigsten Gründe, warum das Bundesjustizministerium auf Sie aufmerksam werden könnte:

  1. Hinweise von ehemaligen Geschäftspartnern oder Konkurrenten: Konkurrenten, die auf Wettbewerbsverzerrungen durch die Nichtbefolgung gesetzlicher Vorgaben aufmerksam werden, könnten diese Informationen an externe Hinweisgebersysteme weitergeben. Ob die Hinweise wahrheitsgemäß sind oder nicht, spielt keine Rolle – die Existenz eines Meldekanals wird dennoch überprüft.

  2. Beschwerden durch Mitarbeiter oder Personen, die dem Unternehmen nahe stehen: Mitarbeiter, die feststellen, dass ihr Unternehmen keinen internen Meldekanal implementiert hat, könnten sich direkt an das Bundesjustizministerium oder andere zuständige Behörden wenden. Solche Beschwerden können Untersuchungen und daraufhin Mahnungen auslösen. Besonders heikel wird es, wenn es um Vorwürfe wie sexuelle Belästigung oder Übergriffe geht, die intern nicht adäquat behandelt werden.

  3. Medienberichte und Öffentlichkeit: Wenn immer wieder Fälle von Unternehmen ohne internen Meldekanal in den Medien auftauchen, wird dies zwangsläufig verstärkt in der Öffentlichkeit wahrgenommen. Dies führt dazu, dass spätestens dann Mitarbeiter in anderen Unternehmen wachsam werden und überprüfen, ob in ihrem eigenen Unternehmen ein solcher Meldekanal vorhanden ist. Schließen Sie diese Lücke rechtzeitig!

 

 

Die Konsequenzen und unsere Lösung

 

Die Konsequenzen eines fehlenden Meldekanals sind klar: Bußgelder und Reputationsschäden können die Folge sein. Doch das muss nicht sein. Mit einem etablierten und funktionierenden Hinweisgebersystem schützen Sie Ihr Unternehmen vor solchen Risiken.


Unsere Erfahrung zeigt, dass Prävention der Schlüssel ist. Ein rechtzeitig eingerichtetes Hinweisgebersystem vermeidet Strafen und macht Ihr Unternehmen insgesamt widerstandsfähiger.


Nutzen Sie unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihr Unternehmen gut aufgestellt ist. Zögern Sie nicht – handeln Sie jetzt und vermeiden Sie unnötige Risiken.

1 Ansicht

Newsletter

in unserem exklusiven Newsletter halten wir Sie rund um das Thema Hinweisgeberschutz, das Kreditwesengesetz, das

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und das Thema Ombudstätigkeit auf dem Laufenden! Erhalten Sie exklusive Insider-Infos, hilfreiche Tipps und spannende Inhalte direkt in Ihrem Posteingang.
 

Webinare

Nehmen Sie an einem unserer kostenfreien, interaktiven Webinare teil und informieren Sie sich darüber worauf Unternehmen, Organisationen und Kommunen bei den gesetzlichen Neuregelungen dringend achten müssen.




 

Bleiben Sie informiert!

Sie haben noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns von Ihnen zu hören und besprechen gerne individuelle Lösungen zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes in Ihrer Organisation.

bottom of page