Kreditwesengesetz und Hinweisgeberschutzgesetz – die neue Liaison

Wem wir behilflich sein können


Sind Sie ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut? Dann fallen Sie unter das Kreditwesengesetz (KWG). Die Anforderungen an das Risikomanagement und die Interne Revision sind speziell und hängen von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt Ihrer Geschäftstätigkeit ab. Sie haben deshalb unter anderem nach § 25a KWG die Pflicht, einen Prozess für das Beschwerdemanagement einzurichten. So ist es Ihren Mitarbeitern unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität möglich, Verstöße zu melden.

Dazu gehören Verstöße gegen

 

  • aufsichtsrechtliche Vorschriften des Kreditwesengesetzes
  • sonstige aufsichtsrechtliche Vorschriften, u.a. aus den Bereichen Insiderhandel, Marktmissbrauch, Wertpapierhandel
  • interne Richtlinien oder Vorgaben zur internen Umsetzung aufsichtsrechtlicher Vorschriften, die Ihr KWG-Unternehmen für sich und seine Mitarbeitenden selbst aufsetzt sowie
  • strafrechtlich relevante Handlungen innerhalb Ihres KWG-Unternehmens
KWG - Wem wir behilflich sein können
KWG - Was jetzt neu ist

Was jetzt neu und möglich ist


Als KWG-Unternehmen wissen Sie schon lange um Ihre Verpflichtung. Die Einrichtung eines Prozesses für das Beschwerdemanagement ist als gesetzliche Pflicht inzwischen Standard und stellt auch keine neue Pflicht dar.

Was allerdings neu ist: Sie können Ihr Beschwerdemanagement ab sofort auf unsere Cloud-basierte Lösung whistle.law auslagern! Darüber hinaus können Sie dies bei whistle.law auch mit dem Thema Hinweisgeberschutz verbinden!

Wie das funktioniert? Das zeigen wir Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns und wir richten Ihnen eine Demoversion ein.

Nutzen Sie das Baukastenprinzip


Potenzielle Verstöße rund um aufsichtsrechtliche Vorschriften und das Kreditwesengesetz sind über das nach dem KWG vorgegebene Beschwerdemanagementsystem zu melden – dieses bildet weiterhin die Basis. Der Meldekanal nach dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz soll dieses System in Teilbereichen ergänzen – das Vorgehen funktioniert also nach dem Baukastenprinzip.

Das Hinweisgeberschutzgesetz ergänzt das Beschwerdemanagement nach dem KWG, beispielsweise in Bezug auf den sachlichen Anwendungsbereich. Die Möglichkeit zur Abgabe von Meldungen über rein aufsichtsrechtliche Verstöße wird um Verstöße, u.a. in den Bereichen Korruption, Geldwäsche, Umwelt- oder Verbraucherschutz erweitert. Auch bei den Vorgaben zum Umgang mit einer Meldung und beim persönlichen Anwendungsbereich findet durch die Vorgaben im Hinweisgeberschutzgesetz eine deutliche Erweiterung statt.

KWG - Nutzen Sie das Baukastenprinzip
KWG - Erweitern Sie Ihren Meldekanal

Erweitern Sie Ihren Meldekanal


KWG-Meldungen unkompliziert, praktisch und digital ermöglichen. Und zusätzlich dem Hinweisgeberschutz nachkommen. Das alles aus einer Hand – wie klingt das? Nutzen Sie whistle.law, um einerseits Ihren Verpflichtungen nachzukommen und es sich andererseits selbst einfacher zu machen.

Möglich wird das mit zwei separaten Eingabemasken auf der identischen Nutzeroberfläche. Je nachdem, welcher Verstoß beobachtet wurde, kann dieser kurz beschrieben und anonym gemeldet werden – entweder im Rahmen des Kreditwesengesetzes oder des Hinweisgeberschutzgesetzes. Je nachdem, in welchen Themenbereich ein Verstoß fällt, kann der Whistleblower den entsprechenden Meldekanal verwenden.

Die Kombination als ideale Lösung


Das KWG-Beschwerdemanagementsystem ist Ihre wichtige Basis. Jetzt können Sie zusätzlich und sogar gleichzeitig das Hinweisgeberschutzgesetz abdecken. Als kombinierte Lösung aus beiden Meldekanälen eignet sich whistle.law hervorragend als digitales Tool auf Ihrer Webseite.

Haben Sie das KWG-Beschwerdemanagementsystem bisher selbst betreut? Und nun überlegen Sie, das Meldewesen rund um den Hinweisgeberschutz auszulagern? Vertrauen Sie uns beide Themenbereiche an! Mit unserer zertifizierten und datenschutzkonformen Lösung nehmen wir Ihnen viel Aufwand ab und ermöglichen Ihnen einen effizienten Umgang mit Meldungen. Auch die Folgemaßnahmen auf Grundlage der eingetroffenen Meldungen können so schnell, umfassend und korrekt umgesetzt werden.

KWG - Die Kombination als ideale Loesung
KWG - Alles aus einer Hand

Alles aus einer Hand


Nutzen Sie die Vorteile unserer kombinierten Cloud-Lösung. Und holen Sie sich einen professionellen Partner an die Seite. Mit whistle.law vereinfachen Sie die Prozesse und entlasten Ihre internen Abläufe.

Übrigens: Es genügt ein internes Informationsschreiben oder eine Richtlinie, mit der Sie Ihrer Belegschaft Bescheid geben, dass das KWG-Beschwerdemanagement zukünftig über whistle.law läuft. Und dass auch der Meldekanal im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes dort zur Verfügung steht.

Wenn Sie sich dazu entscheiden, das KWG-Beschwerdemanagementsystem und die damit verbundenen Aufgaben nicht mehr intern, sondern von einem Dritten betreuen zu lassen, ist das rechtlich geregelt: gemäß § 25b KWG ist eine solche Auslagerung erlaubt.

Kontrolle ist gut


Kredit- und Finanzinstitute gehören zu den so genannten Risikobranchen. Daher müssen KWG-Unternehmen in der Regel einen großen Aufwand betreiben, um aufsichtsrechtlich einwandfrei zu agieren. In den Prozessen soll sichergestellt werden, dass Verstöße gar nicht erst entstehen. Die Einrichtung des Beschwerdesystems gehört daher schon lange zu den erweiterten Pflichten der Geschäftstätigkeit. Was für andere Branchen erst jetzt durch das neue Hinweisgeberschutzgesetz zur Pflicht wird, ist in der Kredit- und Finanzbranche schon gängige Praxis.

Als KWG-Unternehmen kennen Sie also das Prinzip – und können jetzt den Anwendungsbereich um das Hinweisgeberschutzgesetz erweitern.

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Auslagerung leicht gemacht

Auslagerung leicht gemacht


Wer das KWG-Beschwerdemanagement auslagern will, sieht sich mit besonders hohen Auflagen konfrontiert. Die BaFin als Aufsichtsbehörde prüft und kontrolliert, ob die Rahmenbedingungen eingehalten werden. Zu dem Unternehmen, auf das Sie auslagern, haben Sie eine entsprechende Risikoanalyse durchzuführen.

Wir orientieren uns an Ihren Bedürfnissen! Legen Sie mit uns fest, wie wir – neben den Themen Datenschutz und Sicherheit – Ihren Bedürfnissen an das Risikomanagement gerecht werden.

Welche weitreichenden Prüf- und Kontrollrechte Sie deshalb gegenüber whistle.law haben möchten, wird individuell vereinbart und vertraglich dokumentiert. Welche Voraussetzungen die BaFin stellt, können Sie hier herunterladen und nachlesen:

BaFin Merkblatt:
Orientierungshilfe zu Auslagerungen an Cloud-Anbieter, Stand: November 2018 und

BaFin Rundschreiben 10/2017 (BA):
 Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT (BAIT), Stand: 16. August 2021

Wir erfüllen alle Voraussetzungen! Unsere Cloud-basierte Lösung whistle.law ist Made and Hosted in Germany, DSGVO-konform und nach DIN 20071 zertifiziert.
Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite!

Wir geben Ihnen ein einfaches Tool an die Hand, um sowohl das KWG- Beschwerdemanagementsystem als auch das Hinweisgeberschutzgesetz schnell und effizient umzusetzen.

Testen Sie unser System! Vereinbaren Sie heute noch ein unverbindliches Beratungsgespräch!

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